Energy-Drinks und was sie versprechen dürfen | EAT SMARTER

Energy-Drinks und was sie versprechen dürfen

Von Nicole Oschwald

Energy-Drinks

In den USA wurde Red Bull auf Schadensersatz verklagt, weil das Getränk keine echten Flügel verleiht. Wir klären auf, ob Hersteller so etwas ohne Weiteres behaupten dürfen.

Zunächst einmal zählen Energy-Drinks zu den koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken, enthalten also definitionsgemäß Koffein sowie zusätzlich einen oder mehrere der Stoffe Taurin, Glucuronolacton und Inosit. Dass Koffein das Nervensystem stimuliert, wach macht und bisweilen auch die Konzentrationsfähigkeit unterstützt, steht außer Frage. Es kann an verschiedenen Stellen den menschlichen Stoffwechsel beeinflussen, verlängert etwa die Adrenalinwirkung oder verstärkt die Ausschüttung von Botenstoffen. Diese Wirkungen treten bei vielen Menschen schon bei sehr geringen Dosen auf; insbesondere Kinder reagieren empfindlich auf Koffein. Ob allerdings die Getränke tatsächlich den großen „Energie-Kick“ geben, das ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Ganz unabhängig davon aber kann Koffein mitunter Nebenwirkungen wie Reizbarkeit oder Nervosität auslösen.

Energy-DrinksAuch den Stoffen Taurin, Glucuronolacton und Inosit werden anregende Wirkungen zugesprochen. Der wissenschaftliche Beweis ist dafür nach meiner Kenntnis aber noch nicht erbracht. So hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in den letzten Jahren beispielsweise verschiedene Zulassungsanträge in Bezug auf eine mögliche vitalisierend oder anregende Wirkung der Stoffe Taurin und Inosit geprüft. Das Ergebnis: bislang Fehlanzeige. Anhand der eingereichten Studien lassen sich die Wirkbehauptungen in Bezug auf diese Stoffe nicht bestätigen.

Energy-DrinksHintergrund der EFSA-Prüfungen ist die seit 2010 geltende Pflicht, dass gesundheitsbezogene Wirkaussagen zugelassen sein müssen. Sind sie das nicht, dürfen sie nicht verwendet werden – eigentlich. Denn noch ist das EU-weite Zulassungsverfahren für unzählige Anträge nicht abgeschlossen. Und solange dies nicht der Fall ist, dürfen Angaben, die nicht irreführend sind und von deren wissenschaftlicher Fundiertheit der Hersteller überzeugt ist, verwendet werden, bis ihm – etwa in einem gerichtlichen Verfahren – das Gegenteil bewiesen wird. Und genau das ist gar nicht so einfach. Deshalb können Energy-Drinks mit Wirkungsbehauptungen beworben werden.

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Guido Eggers ist Diplom-Braumeister und kennt die Getränkebranche seit Jahrzehnten. Als Getränke-Experte beim renommierten Lebensmittellabor SGS Institut Fresenius, das zum weltweit führenden Warenprüfkonzern SGS gehört, testen er und sein Team täglich, ob Mineralwasser, Bier, Wein oder Softdrinks das halten, was sie versprechen. Dass diese Getränke, ihre Verpackungen und auch die Herstellungsprozesse einwandfrei sind, interessiert vor allem Hersteller und Händler, die die SGS zum Beispiel mit Produktprüfungen auf Schadstoffe und Nährwerte oder mit Lieferantenkontrollen und dem Qualitätsmanagement beauftragen.

Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de