Nährwertangaben auf Verpackungen – Pflicht oder Kür? | EAT SMARTER

Nährwertangaben auf Verpackungen – Pflicht oder Kür?

Von Nicole Oschwald

Nährwertangaben auf Verpackungen – Pflicht oder Kür?

Mal ehrlich: Wissen Sie wie viel Zucker im Orangensaft ist? Oder welchen Kaloriengehalt Fruchtbuttermilch im Vergleich zur Schoko-Milch hat? Vielleicht ist Ihnen das oft auch gar nicht so wichtig. Wenn Sie sich aber in Zukunft einmal über den Nährwert ihrer Lebensmittel informieren möchten, dann habe ich gute Nachrichten für Sie: Ab 13. Dezember 2014 muss auf praktisch jeder Lebensmittelpackung eine Nährwerttabelle stehen.

Sieben Pflichtangaben enthält die neue EU-weit verbindlich vorgeschriebene Nährwertkennzeichnung. Tabellarisch aufgelistet werden müssen der Brennwert, also der Gehalt an Kilokalorien, außerdem die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz (Natrium-Chlorid), jeweils bezogen auf 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter. Doch: Keine Regel ohne Ausnahme. Bestimmte Lebensmittel, darunter unverarbeitete Produkte wie Obst und Gemüse oder Salz, müssen keine Nährwerttabelle tragen. Auch alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol sind zumindest vorerst von der Pflicht ausgenommen. Hier prüft die EU-Kommission derzeit, ob das mittelfristig geändert werden sollte. Für alkoholfreies Bier ist die Nährwerttabelle natürlich Pflicht. Wundern Sie sich aber nicht, wenn die eine oder andere der sieben Pflichtangaben einmal fehlt. Ist nämlich ein Wert gleich Null, darf er entfallen. Bei Erfrischungsgetränken etwa könnte daher beispielsweise die Angabe des Fettgehaltes fehlen.

Je nach werblicher Aufmachung kann die verpflichtende Nährwertinformation aber auch umfangreicher sein. Steht beispielsweise die Aussage „reich an Magnesium“ auf dem Etikett, dann muss ein bestimmter, gesetzlich vorgeschriebener Mindestgehalt im Produkt enthalten und auch in der Tabelle genannt sein. Unabhängig davon, dürfen Hersteller auch freiwillig über den Gehalt weiterer Nährstoffe informieren, beispielsweise über Vitamine und Mineralstoffe, ungesättigte Fettsäuren oder Ballaststoffe. Dabei müssen sie immer die tabellarische Form und die Bezugsgröße von 100 Gramm beziehungsweise 100 Milliliter wählen.

Auch Nährwertinformationen in Bezug auf eine Portion sind erlaubt – allerdings nur als Ergänzung. Dann muss die Größe der Portion und die in der Packung enthaltene Anzahl genannt werden. Das dient der Vergleichbarkeit. Der Haken daran: Verbindliche Vorgaben für Portionsgröße gibt es nicht. So kann also der eine Hersteller festlegen, dass 200 Milliliter seines Apfelsafts eine Portion sind, der andere hingegen meint, eine Portion macht 250 Milliliter aus. Folglich beträgt der Zuckergehalt einmal circa 24 Gramm pro Portion, im zweiten Beispiel aber ungefähr 30 Gramm. Zum Vergleich der Säfte müssen Sie also rechnen. Hier hilft Ihnen wieder die verpflichtende Bezugsgröße von 100 Gramm beziehungsweise Milliliter. Denn sie ermöglicht es, die Nährwerte verschiedener Produkte miteinander zu vergleichen.

Die Labore von SGS Institut Fresenius helfen Getränke- und Lebensmittelherstellern die Nährstoffe von Produkten zu bestimmen. Sie ermitteln zum Beispiel die Gehalte von Fetten, Proteinen, Mineralstoffen, Ballaststoffen und Zucker.


Über den Autor dieses Beitrags

Guido Eggers ist Diplom-Braumeister und kennt die Getränkebranche seit Jahrzehnten. Als Getränke-Experte beim renommierten Lebensmittellabor SGS Institut Fresenius, das zum weltweit führenden Warenprüfkonzern SGS gehört, testen er und sein Team täglich, ob Mineralwasser, Bier, Wein oder Softdrinks das halten, was sie versprechen. Dass diese Getränke, ihre Verpackungen und auch die Herstellungsprozesse einwandfrei sind, interessiert vor allem Hersteller und Händler, die die SGS zum Beispiel mit Produktprüfungen auf Schadstoffe und Nährwerte oder mit Lieferantenkontrollen und dem Qualitätsmanagement beauftragen.

Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.