Winterzeit ist Glühweinzeit
40 Millionen Liter Glühwein trinken die Deutschen in der kalten Jahreszeit. Es gibt ihn vor allem auf Weihnachtsmärkten, aber auch als Fertiggetränk in Lebensmittelläden, oft im Getränkekarton . Doch was darf hierzulande überhaupt offiziell als Glühwein bezeichnet werden? Nur „Aromatisierte weinhaltige Getränke“, die ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen, hauptsächlich mit Zimt und Gewürznelken gewürzt werden, und denen kein Wasser zugesetzt wurde.
Auch der Alkoholgehalt ist geregelt; er muss zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent betragen. Glühwein gibt es in zwei Varianten: Rot und Weiß. Beide Sorten bestehen aus reinem Rot- bzw. Weißwein und enthalten als weitere Zutaten nur Zucker oder andere süßende Zutaten, wie zum Beispiel Honig oder Traubenmost. Hinzu kommen verschiedene Gewürze, wobei eine Zimt und/oder Nelkennote vorherrschend sein muss. Strenge Vorgaben gibt es außerdem für regionale Bezeichnungen: „Nürnberger Glühwein“ etwa darf zum Beispiel ausschließlich in Nürnberg hergestellt werden.
Glögg, Punsch & Co
Es gibt Getränke, die ähnlich wie Glühwein schmecken, aber anders bezeichnet werden müssen und sich auch hinsichtlich der Rezeptur unterscheiden. So bedeutet die wörtliche Übersetzung des schwedischen Glögg zwar ebenfalls Glühwein, er kann aber aufgrund der Zugabe von Rum, Korn oder Wodka einen höheren Alkoholgehalt als 14,5 Volumenprozent haben. Vinglögg entspricht hinsichtlich seiner Anforderungen jedoch dem deutschen Glühwein. Andere Zutaten als Wein, Zucker (oder andere süßende Zutaten) sowie Gewürze (hauptsächlich Nelke und Zimt) sind bei diesem Heißgetränk nicht erlaubt. Punsch steht allgemein für alkoholische Heißgetränke mit unterschiedlichsten Zutaten, dazu darf auch Wasser gehören. Und Kinderpunsch enthält natürlich keinen Alkohol. Auf Verpackungen im Lebensmitteleinzelhandel muss bei diesen Produkten zusätzlich gekennzeichnet sein, was für ein Getränk vorliegt.
Vor-Ort-Prüfung auf dem Weihnachtsmarkt
Getränkeprüfer zum Beispiel von der amtlichen Lebensmittelüberwachung schauen auf Weihnachtsmärkten nach, ob der Glühwein qualitativ in Ordnung ist und einwandfrei hergestellt wird. Dabei kontrollieren sie nicht nur die Zusammensetzung, sondern dürfen sogar tief ins (kleine) Glas gucken und die Getränke verkosten. Zuerst greifen sie allerdings zum Thermometer und messen die Temperatur des Glühweins. Auch der Alkoholgehalt wird überprüft. Wenn dieser durch zu langes Köcheln unter 7 Volumenprozent fällt, darf das Produkt nicht mehr als Glühwein verkauft werden. Haben die Tester etwas zu beanstanden, entnehmen sie Proben und schicken diese gegebenenfalls für weitere Untersuchungen ins Labor.
Auch das SGS Institut Fresenius führt die unterschiedlichsten Getränkeprüfungen durch. Zwar verkosten wir nicht auf Weihnachtsmärkten, dafür werden in unseren Laboren alkoholische Getränke aller Art unter anderem auf Schadstoffe getestet, darunter auch Glühwein in Tetrapaks.
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Nicole Oschwald ist staatlich geprüfte-