Die Lebensmittelpackung

Lebensmittelkennzeichnung: Was draufstehen muss und wo getrickst wird

Von EAT SMARTER
Aktualisiert am 06. Sep. 2022
Lebensmittelkennzeichnung
Lebensmittelkennzeichnung

Zutaten, Mindesthaltbarkeit, Nährwerte: Auf den Lebensmittelverpackungen tummeln sich zahlreiche Angaben, Bezeichnungen und Zahlen. Doch welche Angaben sind freiwillig und welche sind Pflicht? Und wie muss man die Bezeichnungen lesen? Welche Informationen auf den Verpackungen stehen, ist unter anderem durch die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung geregelt. EAT SMARTER verrät, was hinter den Lebensmittelkennzeichnungen steckt.

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Verkehrsbezeichnung

Dahinter steht ein Begriff, mit dem der Verbraucher das Lebensmittel erkennen und von anderen unterscheiden kann. Diese Lebensmittelkennzeichnung ist gesetzlich festgelegt. Der Name bezeichnet zum Beispiel eine „dunkle Soße“, einen „Schmelzkäse“ oder eine „Joghurtzubereitung“. Die Verkehrsbezeichnung muss auf den Verpackungen stehen und darf nicht durch „Phantasienamen“ ersetzt werden. Wer seine Marmelade beispielsweise als „Erdbeer-Traum“ anpreisen will, darf dies tun. Allerdings muss auf der Verpackung eben auch stehen, dass es sich um Marmelade handelt. Die Verkehrsbezeichnung findet sich meistens vor dem Zutatenverzeichnis.

Zutatenverzeichnis

Hier steht, welche Zutaten in den Lebensmitteln stecken. Dabei gilt: Die Zutat, deren Anteil am größten ist, steht ganz vorne. Danach folgen gemäß der Lebensmittelkennzeichnung die weiteren Zutaten, je Gewicht im Lebensmittel. Häufig erkennt man hier zum Beispiel, ob in dem Lebensmittel viel Zucker steckt. Allerdings muss nicht alles was Zucker ist, auch als solcher gekennzeichnet werden. Glucose-Sirup zum Beispiel ist laut Zuckerartenverordnung Zucker, laut Nährwert-Kennzeichnungsverordnung allerdings nicht. So können die Begriffe unabhängig voneinander auf dem Zutatenverzeichnis auftauchen. Und neben Glucose-Sirup gibt es noch weitere Synonyme für Zucker.

Informationen für Allergiker

Diese Lebensmittelkennzeichnung ist vor allem für Allergiker wichtig. Die Hinweise geben an, ob Allergiker die Lebensmittel essen dürfen oder nicht. Es gibt eine Reihe von Zutaten, deren Herkunft eindeutig gekennzeichnet werden muss, wenn sie im Lebensmittel stecken. Darunter fallen gemäß den Regeln der Lebensmittelkennzeichnung unter anderem: Soja, Milch, Erdnüsse, Nüsse, Sellerie, Senf, glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Lupine und Weichtiere. Außerdem muss angegeben werden, wenn Schwefeldioxid oder Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter im Lebensmittel enthalten sind.

Mindesthaltbarkeitsdatum

„Mindestens haltbar bis...“, diese Angabe steht auf fast allen Verpackungen. Mit dieser Lebensmittelkennzeichnung gibt der Hersteller an, bis zu welchem Datum sein Produkt einwandfrei in Geruch, Geschmack, Nährwert und Farbe ist. Am Tag nach dem Datum müssen die Lebensmittel aber noch nicht schlecht sein. Das Datum gilt nur für ungeöffnete Packungen. Manche Verbraucherzentralen empfehlen, das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht in allen Fällen auszureizen. Bei abgepacktem Schinken oder Lachs können zum Beispiel Lebensmittelkeime auch schon früher entstehen.

Verbrauchsdatum

Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum gibt es auch das Verbrauchsdatum als Lebensmittelkennzeichnung. Das gilt für leicht verderbliche Waren, zum Beispiel Speisefisch oder Hackfleisch. Hier gilt: Nach dem Ablauf des Datums darf man diese Lebensmittel auf keinen Fall mehr essen. Ein Tipp für heiße Tage: Wenn Sie das Hackfleisch eingekauft haben, sollten Sie die Kühlkette nur so kurz wie möglich unterbrechen. Laut Lebensmittelkennzeichnung stehen neben dem Verbrauchsdatum meistens auch die Lagerbedingungen. Bei einem Müsli kann es beispielsweise heißen: „Kühl und trocken lagern“. An diese Bedingungen sollte man sich ebenfalls halten.

Herstellerangaben

Name oder Firma des Herstellers müssen entsprechend der Lebensmittelkennzeichnung neben der Anschrift auf der Verpackung stehen. Kommt der Hersteller nicht aus der Europäischen Union, kann auch der Name des Verpackers oder Verkäufers aus der Europäischen Union genannt werden. Daneben haben viele Lebensmittel auch eine Chargennummer. Diese kann bei Reklamationen helfen, da das Produkt zurückverfolgt werden kann.

Füllmengenangaben

Die Daten geben an, wie viel Gewicht das Lebensmittel ausmacht. Bei festen Lebensmitteln wird die Menge meistens in Gramm oder Kilo angeben, bei flüssigen Lebensmitteln (Milch oder Soßen) steht die Menge in Millilitern oder Litern auf der Verpackung. Die Füllmengenangaben dürfen laut der Lebensmittelkennzeichnung nur bei Produkten fehlen, die weniger als 50 Gramm wiegen. Sind die Lebensmittel in konzentrierter Form zubereitet (zum Beispiel Suppen oder Salatsaucen), muss angegeben werden, wie viel Liter das fertige Produkt ausmacht.

Nährwertkennzeichnung

Durch die Angaben wird der durchschnittliche Nährwert der Lebensmittel angegeben. Die Kennzeichnung ist freiwillig und in der Lebensmittelkennzeichnung nicht zwingend vorgeschrieben. In der Regel werden auf der Verpackung die „Big Four“ angegeben. Neben dem Kaloriengehalt des Lebensmittels tauchen hier der Eiweiß-, Kohlenhydrat- und Fettgehalt des Lebensmittels auf, und zwar pro 100 Gramm. Derzeit wird in Europa über eine einheitliche Nährwertkennzeichnung debattiert, dabei ist vor allem die GDA-Kennzeichnung im Gespräch. Dieser Guideline Daily Amount ist ein Wert, der den Energiegehalt der Nahrung angibt, sowie die Werte für Kohlenhydrate, Fette, Eiweiße, ungesättigte Fettsäuren und Salz. Dabei beziehen sich die Werte auf einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 2000 Kalorien bei einer Frau und 2500 Kalorien bei einem Mann. Hat der Inhalt einer Verpackung zum Beispiel 200 Kalorien, entspricht der Kaloriengehalt 10 Prozent der empfohlenen Energieaufnahme einer Frau. Dieses Modell der Lebensmittelkennzeichnung ist allerdings umstritten. Die Organisation Foodwatch zum Beispiel plädiert seit langem für die Einführung einer Ampelkennzeichnung.

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