Stevia darf jetzt in den Joghurt | EAT SMARTER

Erfolg für den grünen Zuckerersatz

Stevia darf jetzt in den Joghurt

Von EAT SMARTER

Eine gute Nachricht für Stevia-Fans: Künftig darf der grüne Zuckerersatz als Süßungsmittel für Bio-Joghurts verwendet werden. Das bayerische Verwaltungsgericht München bestätigte nun, dass aus Stevia gekochter Tee als Zuckerersatz nicht unter die Novel-Food-Verordnung der EU fällt, an der bislang zahlreiche Stevia-Produkte gescheitert sind. Obwohl es offiziell noch nicht zugelassen ist, könnte Stevia für viele Hersteller nun noch interessanter werden.

Aus Stevia gekochter Tee darf ab sofort als Süßungsmittel in Joghurts eingesetzt werden. Dies geht aus einem Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichts München hervor. Zuvor hatte es einen Rechtsstreit zwischen einer Molkerei aus dem oberbayrischen Andechs und der Lebensmittelüberwachung des Landesamts Starnberg gegeben. Das Verwaltungsgericht gab der Molkerei Recht, sie darf das Produkt nun frei verkaufen.

Stevia – der kalorienfreie Zuckerersatz

Im Vergleich zu Rohr- oder Rübenzucker hat Stevia einen großen Vorteil: Der Süßstoff hat kaum Kalorien, wird unverdaut wieder ausgeschieden und macht daher nicht dick. Und auch gegenüber gängigen Süßstoffen hat das Süßungsmittel einen Vorteil: Es ist kein künstlich hergestelltes Produkt. Der Zuckerersatz wird aus der südamerikanischen Pflanze „Stevia rebaudiana“ gewonnen. In Reinform ist das Süßungsmittel bis zu 300mal süßer als normaler Zucker. Doch bislang hat sich Stevia in Europa noch nicht durchgesetzt. Der Zuckerersatz fällt nämlich unter die Novel-Food-Verordnung der EU: Hersteller, die Stevia-Produkte als Lebensmittel auf den Markt bringen wollen, müssen strenge und langwierige Zulassungsverfahren über sich ergehen lassen. Und die konnte bislang kaum ein Hersteller erfüllen.

Urteil als Signalwirkung für andere Hersteller?

Im vorliegenden Fall wollte die Molkerei aus Stevia gekochten Tee in zwei ihrer Bio-Joghurts mischen. Das Argument des Herstellers: Bei dem zugesetzten Stevia handle es sich nicht um ein neuentwickeltes Extrakt, sondern um gängigen Stevia-Tee. Und dieser werden bereits jetzt millionenfach in der EU konsumiert. Aufgrund der unklaren Rechtslage waren zwei im April angebotene Joghurts aber wieder vom Markt genommen worden. Das Gericht bestätigte nun jedoch, dass die Lebensmittelüberwachung die Molkerei nicht mehr an der Vermarktung der Produkte hindern kann. Bei den Produkten handelt es sich um den "Andechser Natur Stevia Bio-Joghurt mild" in den Sorten Orange-Sanddorn und Maracuja-Banane. Das Urteil könnte den Zuckerersatz nun auch für andere Lebensmittelhersteller wieder interessant machen. Stevia lässt sich zum Beispiel bei der Getränkeherstellung einsetzen, bereits seit 2007 experimentieren auch große Konzerne wie Coca-Cola mit dem Süßstoff. Befürworter gehen ohnehin davon aus, dass Stevia Ende des Jahres als Süßungsmittel zugelassen wird.

(wil)