Stiftung Warentest

Völlig legal: Wie Schweineleber in die Geflügelwurst gelangt

Von EAT SMARTER
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Schweineleber in Geflügelwurst
Schweineleber in Geflügelwurst

Wer eine Putensalami kauft, sollte eigentlich davon ausgehen, dass diese Wurst auch ausschließlich aus Putenfleisch besteht. Muss sie aber nicht. In vielen Geflügelfleischprodukten kann auch Schweine- oder Rindfleisch verarbeitet sein. Völlig legal. Die Stiftung Warentest hat nun in einer Untersuchung herausgefunden, dass viele Hersteller manchmal sogar mehr Schwein als Geflügel in die Wurst schummeln.

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Auch den Verpackungen steht „Geflügel“, „Pute“ oder „Truthahn“ und eigentlich sollte man glauben, dass es sich dabei um ein reines Geflügelfleischprodukt handelt. Das stimmt aber nur manchmal. Schaut man nämlich genauer hin, entdeckt man häufig, dass die angepriesene Putensalami zur Hälfte aus Schweinefleisch besteht oder die Truthahnleberwurst mit Schweineleber angereichert wurde. Geflügelwurst mit Schweinefleisch zu mischen ist zwar nicht verboten, dennoch wollen viele Hersteller das offenbar nicht so deutlich kenntlich machen. Die genaue Kennzeichnung steht daher häufig nur im Kleingedruckten. Denn scheinbar lässt sich Putensalami mit Schweinefleisch besser verkaufen, wenn die Zutat Schweinefleisch eben nicht sofort zu erkennen ist. So handhaben es viele Hersteller: Die Stiftung Warentest untersuchte kürzlich 207 Produkte, die als Geflügelfleischerzeugnisse angeboten wurden. Und fast überall standen die Kennzeichnungen „Geflügel“, „Truthahn“ oder „Pute“ drauf. Aber bei jedem vierten Produkt war dieses Fleisch nicht die einzige Zutat: Hier fanden die Kontrolleure nämlich auch Schweine- oder Rindfleisch.

Auf der Zutatenliste steht, was wirklich drin steckt

Für ihre Untersuchungen brachten die Tester die Produkte nicht ins Labor, sie schauten auf die Zutatenliste. Immerhin bestanden 105 der Geflügelfleischerzeugnisse auch wirklich nur aus Geflügelfleisch. Bei 53 Produkten fand die Stiftung Warentest aber auch Schweine- oder Rindfleisch auf der Zutatenliste. Manch eine Geflügel-Leberwurst bestand dabei sogar nur zu 20 Prozent aus Putenfleisch. Der Rest kam vom Schwein.

Das Wirrwarr mit den Bezeichnungen

Formal gesehen ist das auch erlaubt. Produkte mit der Bezeichnung „Geflügel“ dürfen mit Schweine- oder Rindfleisch versehen sein. Manche Hersteller benutzen diese Sorten aus technologischen oder geschmacklichen Gründen. Putenfleisch ist in der Regel sehr fettarm. Weil Fett aber ein Geschmacksträger ist, verwenden die Hersteller dann eben fetthaltigeres Schweinefleisch, damit das Produkt intensiver schmeckt. Außerdem fungiert Fett als „Bindemittel“, das die Wurst zusammenhält.

Aus 100 Prozent Geflügel muss das Produkt erst bestehen, wenn der Hersteller die Bezeichnung „Geflügel“ mit dem kleinen Wort „rein“ ergänzt. Dies gilt übrigens auch für Schweine- oder Rindfleisch. Stehen also Bezeichnungen wie „100 Prozent-Geflügelwürstchen“ auf der Verpackung, sollte man auf der sicheren Seite sein. Ansonsten verschafft nur der Blick auf die Zutatenliste Klarheit.
Die Stiftung Warentest hält die unklare Kennzeichnung für verbraucherfeindlich. Schweinefleisch könne sehr wohl ersetzt werden, etwa durch Geflügel- oder Pflanzenfett. Auf ihrer Homepage nennt die Stiftung alle Geflügelfleischerzeugnisse, die daneben auch noch Rind- oder Schweinefleisch enthalten.

(wil)

 
Unschön. Aber es gibt größere Baustellen bei der Ernährung...
 
Warum??? ... und dafür fettiges Schwein essen oder?
 
Auf Geflügel generell öfter verzichten...
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