Ist Zitronenlimo ohne Zitronensaft eine Mogelpackung? | EAT SMARTER

Ist Zitronenlimo ohne Zitronensaft eine Mogelpackung?

Von Nicole Oschwald

 Ist Zitronenlimo ohne Zitronensaft eine Mogelpackung?

Ärgern Sie sich beim Einkauf über die Etiketten von Lebensmitteln? Finden Sie Produktangaben unleserlich oder irreführend? Dann gehören Sie zu den vier von fünf Deutschen, denen das laut unserer SGS-Verbraucherstudie gelegentlich so geht. Jeder achte Bundesbürger ärgert sich sogar noch häufiger über die Angaben auf Lebensmitteln. Große Aufreger sind unklare Abkürzungen und Zutaten. Viele Deutsche stören auch eine zu kleine Schrift, überzogene Werbeaussagen oder fehlende Herkunftsangaben. Dabei müssen sich Hersteller bereits an viele Vorschriften halten, die festlegen, wie sie Lebensmittel kennzeichnen müssen und dürfen.

Nur ein Beispiel dafür, wie detailliert die Lebensmittelkennzeichnung geregelt ist: Die neue Lebensmittel-Informationsverordnung schreibt eine Mindestschriftgröße für die Pflichtangaben auf Etiketten vor. Referenzwert ist der kleine Buchstabe „x“. Er muss im Zutatenverzeichnis bis auf wenige Ausnahmen mindestens 1,2 Millimeter hoch sein – also in etwa so groß wie in einer Tageszeitung.

Doch die Erfahrung zeigt: Selbst wenn Hersteller und Händler rechtliche Vorgaben fehlerfrei umsetzen, werden sie kritisiert. Laut Gesetz muss eine klare Zitronenlimonade keinen Zitronensaft beinhalten. Auch dann nicht, wenn ein Foto von Zitronen auf dem Etikett abgebildet ist. Ähnlich ist es bei der Milch: Auf dem Karton sehen Sie auf Bergwiesen grasende Kühe. Die Milch darf aber trotzdem aus norddeutscher Stallhaltung kommen. Ärgert Sie so etwas? Fühlen Sie sich durch eine solche Produktverpackungen getäuscht?

Erst kürzlich ist ein Discounter wegen einer angeblichen Irreführung seiner Kunden öffentlich kritisiert worden. Verbraucherschützer haben beanstandet, dass ein Fruchtsaft als „heimisch“ vermarktet wurde, aber der herstellende Betrieb fast 800 Kilometer entfernt lag. Verständlich, aber gesetzlich geregelt ist so etwas nicht.

Bedenken Sie bitte, dass nicht alles, über das Sie sich auf Verpackungen ärgern, lebensmittelrechtlich verboten ist. Sie haben vermutlich ganz andere Ansichten darüber, wie Lebensmittel zu kennzeichnen sind als es der Gesetzgeber vorgibt. Aber natürlich ist vielen Herstellern Ihre Meinung wichtig. Sie beachten bei der Gestaltung ihrer Produktverpackungen daher nicht nur die Gesetze, sondern berücksichtigen auch die Erwartungen ihrer Kunden.

Wir beim SGS Institut Fresenius unterstützen Produzenten von Lebensmitteln und Getränken bei der korrekten Deklaration, also Kennzeichnung, ihrer Produkte. Dabei überprüfen unsere Experten die Verpackungsangaben nicht nur darauf, ob diese mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen, sondern auch, ob sie bei Verbrauchern womöglich missverständliche Erwartungen auslösen könnten. Wir bestimmen in unseren Laboren darüber hinaus Nährwerte, Vitamingehalte oder enthaltende Allergene, die bei vielen Produkten aufgedruckt sind, auch um Ihnen beim Einkaufen eine Orientierung zu geben.

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Über den Autor dieses Beitrags
Torsten Laub ist Mitarbeiter in der Abteilung Marketing, Communication & Strategy der SGS-Gruppe Deutschland und in dieser Funktion Pressesprecher für SGS Institut Fresenius. Die zitierte SGS-Verbraucherstudie 2014 basiert auf einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage zum Einkaufsverhalten der Deutschen. Der komplette Berichtsband kann kostenfrei angefordert werden; per E-Mail an de.verbraucherstudie@sgs.com.