Die Getränkeprüferin

Die Null im Getränkeregal

Von Nicole Oschwald
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Die Null im Getränkeregal
Die Null im Getränkeregal

Der Coca-Cola-Konzern möchte das Wort „Zero“ als Marke schützen lassen. Mit der englischen „Null“ kennzeichnet die Firma die kalorienreduzierte Limonade „Coca-Cola Zero“. Das Erfrischungsgetränk wird nicht mit Zucker, sondern mit Süßungsmitteln hergestellt. Die verwendeten Zuckeraustauschstoffe haben kaum Kalorien. Süß im Geschmack sind sie trotzdem. Ähnlich wie die Begriffe „leicht“, „zuckerfrei“, „kalorienarm“ oder „Diät“ wirbt die Null im Getränkeregal für vollen Genuss ohne Zuckerschock. Aber was unterscheidet eigentlich die verschiedenen „Light-Getränke“?

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Vielversprechende Werbeaussagen

Zucker genießt nicht gerade den besten Ruf: Er verursacht Karies, gilt als Dickmacher und soll – im Übermaß genossen – zahlreiche Volkskrankheiten begünstigen. Wer auf den Süßgeschmack bei Erfrischungsgetränken nicht verzichten will, findet auf dem Markt ein breites Getränkeangebot mit Aufdrucken wie „zero“, „zuckerfrei“, „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“. Doch was steckt hinter diesen Werbeaussagen?

Im Getränkeregal verbreitet ist die Angabe „zero“. Der Coca-Cola-Konzern hat das Wort vor gut zehn Jahren für ein kalorienreduziertes Cola-Getränk etabliert. Es enthält keinen Zucker. Dank verschiedener Süßungsmittel schmeckt es dennoch süß. Längst sind andere Getränkehersteller auf diesen „Werbezug“ aufgesprungen, was aktuell zu Markenrechtsstreitigkeiten führt. Jenseits der Diskussion, ob „die Null“ markenrechtlich geschützt werden kann, stellt sich die Frage, was „zero“ in Bezug auf die Produktzusammensetzung genau heißt. Das ist ein bisschen tückisch.

Ohne Zuckerzusatz

Werbebotschaften im Überblick

Die Aufschrift „zero“ legt den Gedanken nahe, dass ein Getränk keinen Zucker enthält – rechtlich eindeutig würde das aber erst durch eine entsprechende Ergänzung, wie die Angabe „zuckerfrei“. Nach der europäischen Health-Claims-Verordnung ist diese Angabe erlaubt, wenn ein Getränk maximal 0,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthält. Der Grund dafür ist, dass ein solch geringer Zuckergehalt keinen nennenswerten Beitrag auf den Stoffwechsel ausübt.

Die Angabe „light“ ist rechtlich nur erlaubt, wenn ein bestimmter Nährstoff eines Produktes in der „Light“-Variante um 30 Prozent reduziert wurde. Dieser Nährstoff kann Zucker, aber auch Fett sein. Bei Milch-Frucht-Getränken beispielsweise wäre sowohl die Reduktion des einen, wie auch des anderen denkbar. In jedem Fall muss der Nährstoff, der reduziert wurde, auf dem Etikett vom Hersteller genannt werden.

Die Werbebotschaft „ohne Zuckerzusatz“ besagt, dass einem Getränk keine extra Portion Zucker zugesetzt wurde. Damit ist nicht nur klassischer Industriezucker gemeint, sondern auch der Zusatz von Zutaten mit süßender Wirkung wie etwa Honig oder Ahornsirup. Zum Süßen sind nur Süßungsmittel zugelassen. Für Fruchtsaftgetränke oder Fruchtsäfte, die natürlicherweise Zucker enthalten, ist die Ergänzung „enthält von Natur aus Zucker“.

Auf den meisten Etiketten wird dies auch umgesetzt, eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht allerdings nicht. Ganz gleich, ob „zero“, „zuckerfrei“, „light“ oder „ohne Zuckerzusatz“ – es lohnt sich, genau auf die Packung zu schauen. Wie viel Zucker ein Getränk enthält, steht in der Nährwerttabelle, die auf Produkten mit nährwertbezogenen Angaben schon seit längerem verpflichtend ist. Ab Dezember 2016 muss die Angabe auf jedem alkoholfreien, vorverpackten Erfrischungsgetränk stehen.


Über die Autorin dieses Beitrags

Nicole Oschwald ist staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Leiterin der Kundenbetreuung am Freiburger Standort von SGS Institut Fresenius. Das dortige Labor ist Kompetenzzentrum für die Analyse von alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken, Fleisch- und Wurstwaren und Tierarzneimittelrückständen. Eine weitere Spezialität des Standorts ist die Aromaanalyse, die für die Getränke- und Lebensmittelindustrie eine große Rolle spielt. Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.

 
Ich hätte mir Hinweise zur Gefährlichkeit von Süßungsmitteln gewünscht. Die in Zero Getränken verwendeten künstlichen Süßstoffe enthalten im Gegensatz zum Zucker zwar keine Kalorien, weisen jedoch eine wesentlich stärkere Süßkraft auf. Seit ihrer Entdeckung werden sie kontrovers diskutiert, stehen sie doch unter Verdacht Krebs zu fördern, die Zähne zu verderben und dick zu machen. Bei Aspartam liegt der Krebsverdacht nahe, weil im Körper bei der Verstoffwechselung Spuren von Methanol entstehen. Methanol gehört zur Gruppe der Alkohole und ist in grossen Mengen giftig. Befürworter argumentieren mit dem Einsatz von Süßstoffen in der Tiermast. Sie sollen den Appetit anregen und die Tiere dazu bringen über ihren Hunger hinaus zu fressen. Eine Erklärung der Ergebnisse ist: Der Geschmackssinn signalisiert dem Körper, dass Speisen oder Getränke süß sind. Der Organismus stellt sich also auf eine große Kalorienmenge ein und schüttet reflexartig Insulin aus. Da Süßstoffe allerdings keine Kohlenhydrate liefern, sinkt der Blutzuckerspiegel rapide ab und Heißhunger folgt. Seit der Einführung von Light und Zero Produkten steigt die Zahl der Fettleibigen weltweit dramatisch an.
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