Urteil: Kükentöten nicht gesetzeswidrig
Das Töten von männlichen Küken verstößt nicht gegen das Tierschutzgesetz. Zu diesem Schluss kam jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster und bestätigte damit mehrere vorangegangene Urteile von Verwaltungsgerichten in Nordrhein-Westfalen.
Kükentöten nicht gesetzeswidrig
Das Schreddern männlicher Küken kurz nach dem Schlüpfen ist mit dem Tierschutz vereinbar, wie jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte. Demnach müssten ethische Gesichtspunkte des Tierschutzes und menschliche Nutzungsinteressen gegeneinander abgewogen werden, ohne dass einem der Belange ein strikter Vorrang zukomme.
Damit kippte das Gericht einen Erlass der Landesregierung Nordrhein-Westfalens, der dem sinnlosen Kükentöten endlich ein Ende bereiten sollte. Die Richter in Münster erklärten das gesprochene Urteil unter anderem damit, dass die Aufzucht der männlichen Küken im Widerspruch zum erreichten Stand der Hühnerzucht sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stehe.
Außerdem seien die Küken nach ihrer Aufzucht von den Betrieben nicht zu vermarkten. Somit sei das Kükenschreddern ein Teil der Verfahren zur Versorgung der Bevölkerung mit Eiern und Fleisch, wie die Richter weiter hervorhoben.
45 Millionen getötete Küken
Laut des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden jedes Jahr etwa 45 Millionen männliche Küken getötet. Der Grund: Sie legen keine Eier und setzen zu wenig und zu langsam Fleisch an. Für den Konsumenten sind diese Tiere dann "nutzlos". Kurz nach dem Schlüpfen werden die männlichen Eintagsküken dann vergast oder aber auch lebendig geschreddert.
Initiativen gegen das Kükentöten
Zahlreiche Initiativen in Deutschland setzen sich inzwischen gegen das Kükenschreddern ein, in dem zum Beispiel die Aufzucht der Brudertiere finanziert wird. Über ihren Erfolg entscheidet jedoch wie immer das Konsumverhalten und das Bewusstsein der Verbraucher.
(jbo)