Lebensmittel-Imitate: So wird beim Essen geschummelt | EAT SMARTER

Surimi, Formfleisch, Analogkäse

Lebensmittel-Imitate: So wird beim Essen geschummelt

Von EAT SMARTER

Sie sehen appetitlich aus, schmecken mitunter lecker, sind aber oft nicht das, was sie vorzugeben scheinen. Regelmäßig decken Verbraucherschützer auf, wie mit unseren Lebensmitteln getrickst wird. Statt Käse gibt es nur ein Imitat aus Pflanzenfett, statt Garnelen liegt in der Verpackung geformtes Fischmuskeleiweiß. EAT SMARTER zeigt, wo bis jetzt überall noch geschummelt werden kann.

Durch die kleinen Schummelleien kann der Hersteller Kosten sparen. Ein herkömmliches Milchspeiseeis besteht zum Beispiel aus den Grundzutaten Milch, Sahne und Butter. Billiger ist es allerdings, wenn statt Milchfett Palm- oder Kokosfett ins Lebensmittel kommt. Mancher Hersteller kommt dabei mit dem Gesetz in Konflikt: Im vergangenen Jahr verbot das Landgericht München einem Hersteller, einen seiner Snacks „Wasabi-Erbsen“ zu nennen. Der Grund: Statt Wasabi enthielt das Knabberzeug nur Aroma. In diesem Fall hielten die Richter die Bezeichnung für irreführend. Allerdings sind viele andere Tricks legal, sofern der Inhalt entsprechend deklariert ist:

Statt Käse nur „Analogkäse“

Das Produkt aus Eiweißpulver, Pflanzenfett und Aromazusätzen heißt „Analogkäse“. Er ist zwar nicht unbedingt gesundheitsschädlich, aber eben auch kein echter Käse. Denn Käse dürfen laut Lebensmittelgesetz nur die Produkte heißen, die aus Milch gemacht worden sind. Doch viele Hersteller nutzen den Pseudokäse. Er kann unter anderem in Cheeseburgern, Pizzas, Lassagne oder in Feta-Salaten stecken. Normalerweise dürfen Produkte mit Analogkäse nicht als Käse-Produkte verkauft werden. Oftmals lässt sich der Pseudokäse auch im Regal erkennen. Preist der Hersteller sein Käse-Produkt mit Phantasienamen wie „Pizza-Mix“ oder „Sandwich-Scheiben“ an, steckt im Produkt wahrscheinlich Analogkäse. Gleiches gilt, wenn die Bezeichnungen Pflanzenfett oder Milcheiweiß auf der Packung stehen. Schwieriger wird es in Bäckereien oder Restaurants. Anfang des Jahres überprüfte das hessische Landeslabor Käsebrötchen in 92 Bäckereien. Ein Drittel enthielt Analogkäse. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte hier daher fragen.

Pflanzenfett im Speiseeis

Steht auf der Verpackung „Pflanzenfett“, fehlen meistens die Zutaten Sahne und Milch. Das Palm- oder Kokosfett ist preiswerter. Gesundheitsschädlich ist der Zusatz nicht, Menschen mit Laktoseintoleranz können dieses Eis sogar besser vertragen. In der Regel gilt Milchfett aber als gesünder und wertvoller.

Garnelen aus Fischmuskeleiweiß

Es sieht aus wie eine Garnele, ist aber nur aus Fischmuskeleiweiß geformt. Produkte mit dem Namen „Surimi“, „Surimi-Garnele“ oder „Surimi-Krebsfleisch“ sind ein Mix aus Fischen, die anders nicht verwertet werden können. Dazu kommen noch Aromen und Farbstoffe.

Zusammengeklebter Schinken

Beim Formschinken handelt es sich um zerkleinertes Fleisch, oder Fleischreste. Diese Stücke werden mit Bindegewebe, Dickungsmitteln oder Bindemitteln zu einem Schinken geformt. Das Produkt ist unter dem Namen „Formschinken“ zu erkennen. Diese Masche gibt es auch bei Fleischprodukten. Hier werden Fleischreste zu einem Stück geformt. Das Produkt kann dann die Bezeichnungen „Formfleisch“, „zerkleinert und geformt“ oder „zusammengefügt“ tragen.

Pesto aus Sonnenblumenöl

Bei manchen Pesto-Sorten wird bei der Herstellung auf die Original-Zutaten verzichtet. Statt Olivenöl, Pinienkernen und Pecorino, stecken in dem Pesto Sonnenblumenöl, Cashewkerne und Kartoffelflocken. Gefährlich ist das Produkt dadurch nicht. Aber es ist billiger in der Herstellung gewesen. Ein Blick auf die Zutatenliste lohnt sich. Weitere Informationen über aktuelle Lebensmittelimitate finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Änderungen in der Lebensmittelkennzeichnung

Die EU-Gesundheitsminister beschlossen nun, dass Lebensmittel-Imitate künftig deutlicher als solche gekennzeichnet werden müssen. Darunter fallen dann vor allem Formschinken und Analogkäse. Stimmt nun auch das Europaparlament zu, könnten die Regelungen bis 2014 in Kraft treten. Daneben sollen noch weitere Änderungen eintreten. Künftig muss der Hersteller auf jeder Lebensmittelverpackung angeben, wie viel Zucker, Fett, Salz, Eiweiß und Kohlenhydrate im Produkt enthalten sind. Außerdem muss er den Kaloriengehalt nennen. Die Werte beziehen sich auf 100 Gramm, bzw. 100 Milliliter. Bislang waren diese Angaben freiwillig, sie standen erst auf 70 Prozent der verkauften Lebensmittel. Daneben müssen mögliche Allergene nun auch bei unverpackten Waren wie Eiern, Fisch, Erdnüssen oder Brot ausgewiesen werden. Koffeinhaltige Lebensmittel (z.B. Energy-Drinks) sollen künftig einen Warnhinweis für Schwangere tragen. Außerdem soll es auch eine Kennzeichnung für Nano-Partikel geben. Diese sind zum Beispiel in Gemüsebrühe, Ketchup, Wurst oder Salz enthalten. Bei Fleischprodukten muss demnächst das Herkunftsland stehen. Allerdings bezieht sich diese auf den Ort der Verpackung, nicht aber auf den Ort der Aufzucht. Änderungen soll es auch in der Schriftgröße geben, dafür wurde eine Mindestgröße festgelegt. Der kleine Buchstabe x muss 1,2 Millimeter groß sein.