Analogkäse: Falscher Käse bekommt eigenen Namen | EAT SMARTER

Neues Gesetz

Analogkäse: Falscher Käse bekommt eigenen Namen

Von EAT SMARTER

Analogkäse muss nun gekennzeichnet werden Analogkäse muss nun gekennzeichnet werden

Seit Jahren gibt es Streit darüber, wie eindeutig Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Ausgelöst durch die Debatte um den Analogkäse hat das Europäische Parlament in dieser Woche nun Regeln für eine deutlichere Kennzeichnung bestimmter Lebensmittel geschaffen. Politiker feiern das neue Gesetz als Erfolg, während Verbraucherschützer dagegen massive Kritik üben.

Analogkäse oder Klebeschinken sollen künftig beim Einkauf leichter zu erkennen sein. Das Europäische Parlament einigte sich in dieser Woche auf strengere Regeln bei der Lebensmittelkennzeichnung. So soll in Zukunft bei den Lebensmitteln bereits auf der Vorderseite erkennbar sein, ob es sich zum Beispiel um Analogkäse oder echten Käse handelt. Der Gesetzgeber verspricht sich davon, dass bei der Kennzeichnung nun nicht mehr so leicht geschummelt werden kann. Die Regeln werden aber nicht vor dem Jahr 2014 in Kraft treten. Und das soll sich künftig ändern:

Die Nährwertbox wird verpflichtend

Auf vielen Lebensmittelpackungen stehen die Angaben bereits, nun aber werden sie für alle Hersteller verpflichtend: Künftig muss der Hersteller in einer Tabelle aufführen, wie viel Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz in dem Lebensmittel stecken. Die Angaben werden pro 100 Gramm oder Milliliter angegeben, wobei der Hersteller zusätzlich auch Werte pro Portion angeben kann. Außerdem muss der Energiegehalt angezeigt werden. Allergene müssen aufgeführt werden
Stoffe, die Allergien auslösen können, müssen künftig deutlicher hervorgehoben werden. Auch bei unverpackten Lebensmitteln müssen ab 2014 mögliche Allergene ausgewiesen werden. Diese Regelung betrifft auch Restaurants: Sie müssen in Zukunft auf mögliche Allergene hinweisen, zum Beispiel auf der Speisekarte.

Verbindliche Schriftgrößen

Die Buchstaben auf der Verpackung müssen in Zukunft mindestens 1,2 Millimeter groß sein. Nur bei kleinen Verpackungen darf die Schrift kleiner ausfallen. So soll der Verbraucher die Begriffe "Analogkäse" und "Klebeschinken" direkt sehen können. 

"Analogkäse" und "Klebeschinken" sollen leichter zu erkennen sein

Käse aus Pflanzenfett, Garnelen aus Fischmuskeleiweiß, zusammengeklebter Schinken – manch ein Verbraucher will diese Lebensmittel nicht essen. Doch häufig ist nicht sofort zu erkennen, ob es sich bei dem Lebensmittel um ein Imitat handelt. In Zukunft soll deutlich gekennzeichnet werden, aus welchen Zutaten die Lebensmittel bestehen. Falscher Käse muss zum Beispiel künftig als Analogkäse ausgewiesen werden und zwar auf der Vorderseite der Packung. Ähnliche Regeln gelten für Formschinken oder Garnelen-Imitate. Bemerkenswert: Das Parlament spricht bei diesen Lebensmitteln selbst von Imitaten, auf den Verpackungen muss diese Bezeichnung aber nicht auftauchen.

Frischfleisch nur noch mit Herkunftsangabe

Frischfleisch muss in Zukunft mit dem Herkunftsland gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung gilt aber nicht für abgepacktes Fleisch, Geflügel, Milch, Obst oder Gemüse. Das bedeutet: Verarbeitete Produkte fallen aus der Kennzeichnung heraus. Insgesamt hatte das Parlament drei Jahre mit der Industrie verhandelt. Verbraucherministerin Ilse Aigner bezeichnete die neue Regelung als „einen wichtigen Schritt zum Schutz vor Täuschung“. Das sehen nicht alle so: Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, dass es durch die neuen Gesetzte kaum Fortschritte gebe. Die Nährwertinformationen dürften weiterhin hinten auf der Verpackung stehen, die Schriftgröße sei mit 1,2 Millimetern sehr klein. Die Strategie der Lebensmittellobby sei somit aufgegangen. Die Verbraucherorganisation Foodwatch fordert nach wie vor die Einführung einer Ampel-Kennzeichnung. So sollte farblich kenntlich gemacht werden, bei welchen Lebensmitteln es sich zum Beispiel um Zucker- oder Fettbomben handelt. Die Einführung der Ampel wurde im vergangenen Jahr allerdings vom Europäischen Parlament abgelehnt.

(wil)