Überzugsmittel schützen viele Lebensmittel vor dem Austrocknen | EAT SMARTER

Überzugsmittel schützen viele Lebensmittel vor dem Austrocknen

Von EAT SMARTER

Überzugsmittel schützen unter anderem Käselaibe. © seeyou | c. steps - Fotolia.com Überzugsmittel schützen unter anderem Käselaibe. © seeyou | c. steps - Fotolia.com

Überzugsmittel schützen viele Lebensmittel vor dem Austrocknen und Qualitätsverlusten. Manche sind auffällig, andere erkennen wir kaum als solche.

Sie schützen Würste, Käselaibe, Zitrusfrüchte und Vieles mehr vor dem Austrocknen und vor Qualitätsverlust: Überzugsmittel. Manche sind glänzend, manche unauffällig, alle aber haben eine wichtige Funktion.

Viele Früchte sind überzogen

Es gibt derzeit 21 in Deutschland zugelassene Überzugsmittel, die von A wie Ananas bis Z wie Zitrusfrüchte viele Früchte vor Austrockung schützen. Sollen Früchte überzogen werden, deren Schale üblicherweise mitverzehrt wird – beispielsweise Äpfel, Birnen oder Pfirsiche – so wird meist ein Naturstoff gewählt: Bienenwachs (E 901), Candelillawachs (E 902), Carnaubawachs (E 903), Pektin (E 440) oder Schellack (E 904). Für Früchte, deren Schale nicht mitgegessen wird, etwa Ananas, Avocado, Mango, Melone oder Papaya, werden auch gern die synthetisch hergestellten Polyethylenwachsoxidate (E 914) oder die aus Braunkohle gewonnenen Montansäureester (E 912) verwendet.

Kann ich die Käserinde mitessen oder nicht?

Fragen Sie sich auch manchmal, ob man die Käserinde mitessen kann oder die Wurstpelle? Die Antwort ist ganz einfach: Wenn man sie nicht mitessen darf, muss es auf der Verpackung vermerkt sein. Anderenfalls – guten Appetit! Doch Vorsicht: Bei Zitrusfrüchten sieht das etwas anders aus. Wenn die Schalen von Zitrusfrüchten nicht zum Verzehr geeignet sind, müssen sie den Hinweis „gewachst“ sowie Namen oder E-Nummer des verwendeten Stoffes tragen. Verwenden Sie zum Kochen oder Backen deshalb nur Zitrusfrüchte, die keinen „gewachst“-Hinweis tragen (bei loser Ware muss der Hinweis auf dem Schild stehen, auf dem auch der Name sowie der Preis zu finden sind).

Für die Gesundheit weitgehend harmlos

Das Gros der Überzugsmittel ist gesundheitlich allerdings völlig unbedenklich. Für die Alginsäure (E 400) und ihre Abkömmlinge (Ammoniumalginat – E 403, Kaliumalginat – E 402, Natriumalginat – E 401) gilt, dass sie vom Körper zwar nicht aufgenommen werden, in größeren Mengen konsumiert aber die Aufnahme von Eisen, Calcium und anderen Spurenelementen aus der Nahrung hemmen. Die zugelassenen Cellulose-Abkömmlinge (Hydroxypropylcellulose – E 463, Methylcellulose – E 461, Natrium-Carboxymethylcellulose – E 466) haben darüber hinaus in höheren Dosierungen einen leicht abführenden Effekt.

Ein Drittel kann mit Gentechnik zu tun haben

Was die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen angeht, so ist dies bei 7 der 21 Überzugsmittel möglich (Essigsäureester von Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren – E 472 a, Fettsäuren – E 570, Hydroxypropylcellulose – E 463, Magnesiumsalze der Speisefettsäuren – E 470 b, Methylcellulose – E 461, Natrium-Carboxymethylcellulose – E 466, Salze der Speisefettsäuren – E 470 a).