Die Getränkeprüferin

Eierlikör: Was ist drin?

Von Nicole Oschwald
Aktualisiert am 30. Mär. 2019

Ei, Zucker, Alkohol und sonst nichts. Vergangenes Jahr sprach der Europäische Gerichtshof ein Verbot von Milch, Sahne und ähnlichen Zutaten in Eierlikör aus. Lange wird das Verbot von Milch und Sahne im Eierlikör aber wohl nicht mehr bestehen.

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Milch, Sahne und ähnlichen Zutaten in Eierlikör wurden 2018 vom Europäischen Gerichtshof verboten. Nur wenige Monate später soll eine neue EU-Spirituosen-Grundverordnung mit Milch oder Sahne abgerundete Eierliköre schon wieder legalisieren. Pünktlich zu Ostern könnte das Buhei ums Ei damit schon wieder beendet sein.

Nach Hausrezepten sind Milch und Sahne übliche Zutaten für einen Eierlikör. Für Produkte, die im Supermarkt, im Hofladen oder über den Online-Handel vertrieben werden, sollten hingegen konkretere Vorgaben als für die heimische Herstellung gelten. So sah es im vergangenen Jahr zumindest der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dieser entschied mit Urteil vom 25. Oktober 2018, dass unter der Verkehrsbezeichnung „Eierlikör“ vertriebene Liköre keine Milch oder Sahne enthalten dürfen. Beim Inverkehrbringen von Eier-Spirituosen, die Milch, Sahne oder sonstige Zutaten enthalten, sollen Hersteller diese Erzeugnisse seitdem nicht als „Eierlikör“ bezeichnen, sondern als „Likör mit Eizusatz“.

EuGH-Urteil über Eierlikör

Seit dem EuGH-Urteil waren neben Ei, Zucker, Alkohol als weitere Zutaten bei Eierlikör lediglich noch Eiweiß, Honig anstelle von Zucker sowie Aromastoffe oder Aromaextrakte erlaubt. Eierlikör-Hersteller, die sich auf andere Rezepte berufen, stellte diese Regelung für die Vermarktung ihrer Produkte vor eine Herausforderung. Ihre Liköre waren unter der alten Bezeichnung „Eierlikör“ nicht mehr verkehrsfähig.

Verkehrsfähig ist ein im Handel angebotenes Lebensmittel, wenn es den geltenden Vorschriften entspricht und die Erwartungen erfüllt, die eine Produktbezeichnung, wie zum Beispiel „Eierlikör“, beim Verbraucher weckt.

Für Eierlikör legt bislang die EU-Spirituosenverordnung den Standard fest: Ein Liter Eierlikör enthält mindestens 140 Gramm reines Eigelb, 150 Gramm Zucker sowie mindestens 14 Volumenprozent Alkohol. Diese Rezepturvorschrift interpretierte der Europäische Gerichtshof nicht als Mindestspezifikation, sondern als abschließende Liste. Einige Hersteller waren daher angehalten, ihre Produkte neu zu kennzeichnen und zu bewerben, was immer auch Kosten verursacht.

Neue Spirituosenverordnung für Eierlikör

Lange wird das Verbot von Milch und Sahne im Eierlikör aber wohl nicht mehr bestehen. Die Rezeptur, auf die sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil damals bezog, stammen nämlich aus der bald veralteten EU-Spirituosenverordnung.

Erst kürzlich hat das Europäische Parlament aber mit Mehrheit eine neue EU-Spirituosen-Grundverordnung in der sogenannten ersten Lesung angenommen, die unter anderem eine geänderte Begriffsbezeichnung für „Eierlikör“ enthalten soll. Sofern der Rat der Europäischen Union den Rechtstext annimmt, dürfen traditionell mit Milch und Sahne hergestellte Eierliköre auch offiziell wieder so bezeichnet werden. Experten rechnen mit einer Veröffentlichung der neuen EU-Spirituosen-Grundverordnung bereits im April 2019.

Eierlikör selber machen – so geht's:


Über die Autorin dieses Beitrags
Nicole Oschwald ist staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Leiterin der Kundenbetreuung am Freiburger Standort von SGS Institut Fresenius. Das dortige Labor ist Kompetenzzentrum für die Analyse von alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken, Fleisch- und Wurstwaren und Tierarzneimittelrückständen. Eine weitere Spezialität des Standorts ist die Aromaanalyse, die für die Getränke- und Lebensmittelindustrie eine große Rolle spielt. Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.

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