Achtung, Mogelalarm!

Mit diesen Speisen und Getränken tricksen Restaurants

Von Lina Nagel
Aktualisiert am 19. Mär. 2021
Mann im Business-Outfit beschwert sich über sein Essen

Stellen Sie sich vor, Sie bestellen eine Pizza Prosciutto, auf der weder richtiger Käse noch richtiger Schinken ist – schmeckt Ihnen das? Leider nicht das einzige Beispiel, wie Restaurants mit billigen Ersatzprodukten schummeln.

share Teilen
print
bookmark_border URL kopieren

Inhaltsverzeichnis

  1. Die „beliebtesten“ Restaurant-Schummeleien
  2. Ihre Rechte im Restaurant
  3. Gute Restaurants erkennen 

„Billige Garnelen statt teurer Scampi“, titelten vor einigen Wochen die Zeitungen: In Hamburg waren mehrerer Gastronomen ertappt worden, statt edler Scampi die günstigeren Garnelen zu servieren. Nicht der einzige Fall, in dem Verbraucher getäuscht werden.

So sollen laut der Verbraucherzentrale Hamburg bis zu 80 Prozent aller servierten Speisen aus vorgefertigten Gerichten bestehen. Die Verbraucherzentrale sammelt die häufigsten Verbraucherbeschwerden und hat daraus eine Liste der „beliebtesten“ Restaurant-Schummeleien erstellt. 

Die „beliebtesten“ Restaurant-Schummeleien

1. Rohrperle statt San Pellegrino

Für eine Flasche guten Mineralwassers zahlt man im Restaurant gut und gerne mal 8 Euro. Doch nicht immer hält die schöne Glasflasche, was sie verspricht: Statt des Tafelwassers werden aufgesprudeltes Leitungswasser, Wasser aus der Schankanlage oder Billig-Wasser vom Discounter serviert, einfach umgefüllt in die teure Flasche.

Tipp: Gleich Leitungswasser bestellen (es steht im Mineralstoffgehalt teurem Wasser aus der Flasche nicht nach) oder darauf bestehen, dass die Flasche am Tisch geöffnet wird.

2. Falscher Feta

Die Bezeichnung „Feta“ ist Käse aus Schafmilch vorenthalten,  der aus einer geschützten geografischen Region aus einem begrenzten Gebiet Griechenlands stammt. Klingt teuer? Ist es auch. Um Kosten zu sparen, wird laut Auskunft der Verbraucherzentrale in Restaurants gerne zu Imitaten gegriffen, die statt Schafmilch Kuhmilch enthalten – und Zusatzstoffe wie Geschmacksverstärker. Der Unterschied ist nicht leicht zu erkennen; echter Feta ist an den Schnittkanten etwas bröseliger.

3. Pangasius statt Seezunge

Da denken Sie, Sie gönnen sich mal etwas, und bestellen im Restaurant Seezunge. Nur leider schwamm der Fisch, den Sie vor sich auf dem Teller liegen haben, nicht unbedingt in Nordseewasser, sondern in einer Süßwasser-Aquakultur in Asien: Denn oft wird Pangasius statt Seezunge serviert. Jede dritte Probe Seezunge wird laut Verbraucherzentrale durch die Lebensmittelüberwachung beanstandet, weil es sich um Billigfisch handelt.

Den Unterschied werden Sie nicht unbedingt herausschmecken; Pangasius ist im Geschmack etwas fader als sein Kollege aus heimischen Gewässern.

4. Lecker lecker Analogkäse

Ein Auflauf aus der Wochenkarte? Nicht unbedingt eine gute Idee. Denn statt richtigem Käse blubbert auf dem Gericht oft eine Mischung aus Käse und Käse-Imitat. Letzteres besteht zum Beispiel aus Wasser, Pflanzenfett, Milcheiweiß, Stärke, Aromen oder Geschmacksverstärkern.

Obacht, wenn nur „überbacken“ auf der Karte steht; so umgehen Wirte die genaue Kennzeichnung. Denn Käse-Imitat darf auf der Karte nicht als Käse, sondern zum Beispiel als „Pizzabelag mit Pflanzenfett“ ausgewiesen sein.

5. Meeresfrüchte schön künstlich

Kennen Sie Surimi? Es wird aus Fischresten zusammengefügt, neu geformt und hat eine auffällige, orangefarbene Oberseite. In „Frutti di Mare“-Salaten dient das billige Surimi gerne als Füllstoff und ersetzt teurere Meerestiere wie Pulpo, Scampi oder Krebsfleisch.

Durch seine grelle Färbung und seine gleichmäßige Form ist Surimi relativ leicht zu erkennen.

6. Wie viel Wien steckt im Schnitzel?

Da gibt es nichts zu rütteln: Ein echtes Wiener Schnitzel wird mit Kalbsfleisch zubereitet. Alle anderen Fleischsorten dürfen höchstens „Schnitzel Wiener Art“ genannt werden.

Kalbfleisch ist an der etwas dunkleren Färbung als Puten- oder Schweinefleisch zu erkennen.

7. Hausgemacht – ein dehnbarer Begriff

„Mit dem Begriff hausgemacht wird viel Etikettenschwindel betrieben“, sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. „So bieten beispielsweise Cafés vermeintlich hausgemachten Kuchen an, bei dem der Inhaber nur ein bisschen Sahne auf eine Torte spritzt, die er zuvor im Gastronomie-Großhandel gekauft und aufgetaut hat. Leider ist dieser Begriff noch nicht geschützt.

Für uns als Verbraucherzentrale ist es sehr schwer, einem Restaurantbetreiber nachzuweisen, dass er seine vermeintlich hausgemachte Torte, Gulaschsuppe oder den Kartoffelsalat über einen Gastro-Service bezogen hat. Auch bei frischer, angeblich hausgemachter Pasta wird oft geschwindelt. Sollten Restaurantgäste einen Verdacht auf Mogelei haben, können sie dies bei den Verbraucherzentralen oder der staatlichen Lebensmittelüberwachung melden.“

8. Schinken-Flickenteppich

Sicher kennen Sie den Unterschied zwischen Schinken und Formfleischvorderschinken: Letzterer ist nicht am Stück gewachsen, sindern wird aus Muskelfleischstücken zusammengefügt. 

Doch es geht noch künstlicher: Im Restaurant landen auf der Pizza oder im Pastagericht oft als "Pizza-Schinken", "Imitat" oder "Aliud" bezeichneten Produkte. Der Fleischgehalt liegt bei ihnen nicht selten unter 65 Prozent. Der fehlende Fleischgehalt wird einerseits mit Wasser, andererseits durch Bindemittel wie Stärke sowie Gelier- und Verdickungsmittel ausgeglichen, damit aus der Mischung von Fleischstückchen und Wasser eine schnittfeste Masse entsteht.

Aussehen, Geruch, Geschmack und Zusammensetzung dieses Schinken-Ersatzes unterscheiden sich deutlich von dem Produkt, das Gästen vorschwebt, wenn sie eine Schinken-Pizza bestellen. Daher dürfen die Bezeichnungen Schinken, Vorderschinken und Formfleisch(vorder)schinken für diese Erzeugnisse nicht verwendet werden – so weit die Theorie, die laut den Verbraucherschützern gerne umgangen wird. 

Ihre Rechte im Restaurant

Grundsätzlich gilt: Speisen und Getränke müssen von einwandfreier Qualität und Zubereitung sein. Verdorbene Lebensmittel dürfen und sollten Sie reklamieren.

Weiche Nudeln, versalzene Suppe

Auch alles, was unüblich ist, kann beanstandet werden: Viel zu weich gekochte Nudeln, versalzene Saucen oder kalte Suppe. "Liegt etwas anderes auf dem Teller als bestellt wurde, braucht das ebenfalls niemand zu schlucken. So muss kein Gast Blumenkohl essen, wenn er Brokkoligemüse geordert hat oder an einem halbrohen Steak kauen, wenn er ein durchgegartes wollte. Selbst mit viel zu kleinen Portionen oder einem schlechten Service muss sich der Besucher nicht zufriedengeben", teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit. 

Im Zweifel Geld ganz oder teilweise zurück 

Wird ein Essen reklamiert, hat der Wirt zunächst die Chance, den beanstandeten Mangel zu beheben, also beispielsweise das Steak durchzubraten oder eine wärmere Suppe zu servieren. Wenn sich der Wirt weigert, dem Wunsch seines Gastes nachzukommen, darf dieser den Preis reduzieren – wenn er noch weiter essen möchte. Wer sein Essen nahezu unberührt zurückgehen lässt, muss auch nicht bezahlen. 

Auch wenn sich im Laufe des Essens Mängel zeigen, zum Beispiel ein Insekt im Gemüse, darf das Essen noch zurückgeschickt werden. Allerdings muss der Gast den verzehrten Anteil bezahlen. 

Gute Restaurants erkennen 

Eine hübsche Kellnerin lächelt aus dem Eingang eines Restaurants

Zahllose Restaurants buhlen zuhause oder in Ihrem Urlaubsort um Gäste. Sie locken mit "All you can eat", mit regionalen Köstlichkeiten oder mit "hausgemachten Pasta-Spezialitäten". Nicht immer sind Nepp und Qualität auf den ersten Blick zu unterscheiden. Die folgenden Merkmale können eine Orientierungshilfe geben:

1. Die Karte ist übersichtlich

Von Indisch über Italienisch bis hin zu Chinesisch geht die Karte quer durch alle Nationalitäten? Finger weg. Kein Gastwirt, der mehr als 15 bis 20 Gerichte auf der Karte hat, wird die Zutaten dafür frisch vorhalten können. 

Wer etwas auf sich hält, bietet eine reduziertere Karte an, die eventuell nicht alle exotischen Geschmäcker trifft, dafür aber individuellen Charakter hat. 

2. Der Eingang zum Restaurant ist gepflegt und sauber 

Der Eingang zum Restaurant ist gleichbedeutend mit seiner Visitenkarte. Und wer nicht in seine Visitenkarte investiert, läuft höchstwahrscheinlich auch in der Küche nicht zu Höchstleistungen auf.

Natürlich bestätigt auch hier wieder die Ausnahme die Regel, doch eine vergilbte Speisekarte im Schaukasten oder eine schmuddelige Fassade sollten Ihnen zu denken geben.  

3. Die Küche setzt auf regionale und saisonale Zutaten

Ähnliches gilt, wenn im tiefsten Winter Erdbeeren oder Spargel auf der Karte stehen: Abgesehen davon, dass die Klimabilanz dieser weit gereisten Köstlichkeiten zweifelhaft ist, sind sie nicht so frisch wie Gemüse, das auf dem Wochenmarkt um die Ecke gekauft wurde.

Wirklich nachprüfen können Sie dies als Gast nicht, doch wenn im Winter Kohl und Feldsalat auf der Karte stehen, ist das zumindest in unseren Breiten ein Indiz für frische Zutaten. 

4. Das Service-Personal ist gepflegt und professionell

Wer Geld sparen möchte, beschäftigt gerne Schüler oder Studenten als Service-Kräfte. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn der Chef sich die Zeit nimmt, seine Mitarbeiter gründlich einzuarbeiten und ihnen das gastronomische ABC beizubringen.

Wer ungeschulte Kräfte durch den Laden scheucht, verärgert nicht nur die Gäste, sondern muss sich auch die Frage gefallen lassen, ob er bei der Auswahl und Zubereitung der Gerichte mehr Sorgfalt walten lässt. 

Dass Service-Kräfte sauber und gepflegt aussehen sollten, versteht sich von selbst. 

5. Auch Locals besuchen das Restaurant

Um eine Touristenfalle von einem guten Restaurant unterscheiden zu können, empfiehlt sich (so vorhanden) der Blick auf den Parkplatz. Stehen hier viele Wagen mit regionalem Kennzeichen, kann der Betreiber des Restaurants nicht viel falsch machen. 

6. Das Restaurant ist voll, obwohl es nicht zentral liegt

Befindet sich das Restaurant an einem zentralen Ort in einer Stadt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass viele Menschen rein aus Bequemlichkeit dort hin gehen. 

Liegt ein Restaurant hingegen in einer kleinen Seitenstraße, dann ist es wahrscheinlich die Qualität, die (Stamm)gäste anzieht. 

 
Tafelwasser? Das darf doch eigentlich alles sein und auch nur das darf im Glas an den Tisch kommen. Was ihr mein, liebes EatSmarter-Team, ist (glaube ich zumindest) Mineralwasser. Das ist als Bezeichnung geschützt und MUSS sogar als Flasche an den Tisch kommen und erst dort geöffnet werden. Alles andere ist nicht erlaubt
Schreiben Sie einen Kommentar