Verdorbenes Obst & Gemüse im Supermarkt

Von EAT SMARTER
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Verdorbenes Obst und Gemüse im Supermarkt
Verdorbenes Obst und Gemüse im Supermarkt

Schimmelige Zitronen und Mandarinen, gammelige Gurken und Tomaten: Was man eher im Müllbeutel vermutet, haben Tester nun jedoch vermehrt in den Frischetheken der Supermärkte gefunden. Werden verdorbenes Obst und Gemüse verzehrt, kann das gesundheitliche Risiken hervorrufen. Doch Verbraucher können etwas tun – selbst wenn der Fehlkauf erst zu Hause auffällt.

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Verdorbenes Obst & Gemüse im Supermarkt

Gammelige Lebensmittel waren in den Frischetheken der Obst- und Gemüseabteilungen von Supermärkten und Discountern keine Seltenheit. So entdeckten Tester der NDR-Verbrauchersendung "Markt" schimmelige oder gammelige Ware bei Stichproben in 15 der insgesamt 17 Testfilialen.

Das verdorbene Obst und Gemüse lag demnach den ganzen Tag über in den Kisten und wurde nicht aussortiert. Verdorbenes Obst und Gemüse ist aber nicht nur unansehnlich, sondern kann auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Verpacktes Obst und Gemüse in einem Supermarkt

Gefahr der Schimmelpilzgifte

Bei manchen verdorbenen Artikeln könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Schimmelpilzgifte gebildet hätten, warnt Dr. Bianca Brauer, Expertin für Lebensmittelsicherheit. Diese können sogar krebserregend sein, weshalb die verdorbene Ware keinesfalls gegessen werden sollte.

Das können Verbraucher tun

  1. Zu allererst sollten sich Verbraucher die frische Ware im Supermarkt genauer anschauen – auch ein Drucktest ist in Ordnung. Vorsicht gilt besonders bei verpacktem Obst und Gemüse, da sich dort schnell faulige Stellen entwickeln können.
  2. Bei häufigen Problemen mit der Frische von Obst und Gemüse im Supermarkt sollte sich an das Personal oder den Marktleiter gewandt werden. Nur so können die Mitarbeiter entsprechend geschult werden.
  3. Wurde versehentlich verdorbene Frischware gekauft und dieser Fehlkauf erst zu Hause bemerkt, können Verbraucher die Produkte gegen Vorlage des Kassenbons umtauschen – möglichst noch am selben Kauftag.

(jbo)

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