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Digitale Gesundheit: Diese Angebote können Sie nutzen

Von Wenke Gürtler
Aktualisiert am 02. Apr. 2022
© Pexels/ Karolina Grabowska
© Pexels/ Karolina Grabowska

Digitale Krankschreibung, elektronische Patientenakte, Videosprechstunde: Wer krank ist, kann schon heute von den Technologien profitieren, die digitale Gesundheit ausmachen. Erfahren Sie hier, wie auch Sie diese Angebote nutzen können.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Digitale Krankschreibung
  2. Elektronische Patientenakte
  3. Visite per Video
  4. Wissen zum Mitnehmen

Die Pandemie hat uns etwas in Erinnerung gerufen, was wir manchmal als selbstverständlich erachten oder zu schnell vernachlässigen: unsere Gesundheit. Zugleich hat das neuartige Coronavirus der Digitalisierung einen enormen Schub verliehen – auch im Gesundheitswesen: Technologien wie die digitale Krankschreibung, die elektronische Patientenakte und die Videosprechstunde können Sie schon jetzt nutzen und halten viele Vorteile für Sie bereit. Gute Gründe, sich das Thema digitale Gesundheit einmal näher anzuschauen.

1. Digitale Krankschreibung

Wenn Sie krankgeschrieben wurden, bekamen Sie bisher eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mit drei Durchschlägen in die Hand gedrückt: einen für die Krankenkasse, einen für die Arbeit und einen für die eigenen Unterlagen. Den Ausdruck für Krankenkasse und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mussten Sie dann selbst weiterleiten, in der Regel per Post. Doch die Zettelwirtschaft wird jetzt Schritt für Schritt abgeschafft.

Seit Januar 2022 müssen Sie den gelben Schein nicht mehr an Ihre Krankenkasse schicken. Stattdessen übermittelt die Praxis die Daten direkt an die Krankenkasse. Das spart Porto und Zeit. Doch ganz papierlos geht es in diesem Jahr noch nicht. Nach wie vor muss der zweite Ausdruck noch an die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gesendet werden. Aber auch das wird sich ab dem 01. Juli 2022 ändern. Dann können Arbeitgebende die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt bei der Krankenkasse abrufen. 

Für die Zukunft ist die Einbindung der eAU in die elektronische Patientenakte, kurz ePA fest vorgesehen. Damit könnte man auch auf den letzten Durchschlag verzichten. 

Merke!
Der gelbe Schein wird schrittweise durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) abgelöst: Neuerdings müssen Sie keinen Durchschlag mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen; im Sommer entfällt auch der Durchschlag für die Arbeit.

2. Elektronische Patientenakte

Blutwerte, Impfungen, Medikamente, Krankenhausberichte, Vorerkrankungen: Viele dieser Daten stehen verteilt in den Aktenordnern der Praxen und Krankenhäuser. Wer die Ärztin oder den Arzt wechselt, muss oft die gleichen Fragebögen ausfüllen, seine ganze Krankengeschichte von vorne erzählen oder medizinische Unterlagen erst mühsam besorgen. Das Gute ist: Seit Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherte eine ePA bei ihrer Krankenkasse anfordern und mit einer App für Smartphone und Tablet selbst verwalten; für Privatversicherte soll der Service voraussichtlich 2022 folgen. 

In der ePA-App können Sie selbst Gesundheitsdaten ablegen oder neue Dokumente von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt hochladen lassen. Jüngst können Sie Impfausweis, Mutterpass, Untersuchungsheft für Kinder und Zahnbonusheft in Ihre Akte einstellen. So liegen alle wichtigen Informationen schnell und überall griffbereit vor, auch im Notfall. Gleichzeitig haben Krankenhäuser, behandelnde Mediziner:innen sowie Therapeut:innen einen besseren Überblick über Ihre Gesundheit. Das trägt zu einer besseren Versorgung bei.

Grundsätzlich bestimmen Sie selbst, ob und wie Sie die elektronische Akte nutzen und wem Sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Sie entscheiden ebenso, welche Dokumente gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Jeder Vorgang in Ihrer Patientenakte wird genau protokolliert und ist später exakt nachvollziehbar. Im Übrigen können Sie die elektronische Akte auch ohne App in Anspruch nehmen – allerdings nicht mit allen Funktionen: Sie können die ePA auf Ihrem Laptop oder PC nutzen oder Ihre Krankenkasse schaltet die ePA für Ihre elektronische Gesundheitskarte frei. 

Merke!
Mit der elektronischen Patientenakte, kurz ePA können gesetzlich Versicherte selbst Informationen zur Gesundheit ablegen und Dokumente von ihren Ärzt:innen einstellen lassen.

3. Visite per Internet

Im Durchschnitt besuchen wir rund zehnmal im Jahr eine ärztliche Praxis – Zahnarztbesuche nicht mitgerechnet (1). Doch in Zeiten der Pandemie sind volle Wartezimmer wenig verlockend. Eine gute Alternative ist die Videosprechstunde. Dabei läuft das Gespräch zwischen Ihnen und der Medizinerin oder dem Mediziner ähnlich ab wie in der Praxis – der Austausch erfolgt am Bildschirm, ohne dass Sie hierzu in die Praxis kommen müssen. Ebenso benötigen Sie keine spezielle Ausstattung – ein PC, Laptop, Tablet oder Smartphone genügt. Wichtig ist, dass Ihr Gerät mit Kamera, Lautsprecher und Mikrofon ausgestattet ist; alternativ tut es auch ein Headset. Und die Internetverbindung sollte stabil sein. 

Während der Videosprechstunde können Sie wie gewohnt mit der Medizinerin oder dem Mediziner Befunde durchgehen, Beschwerden oder Symptome abklären. Auch kann das Fachpersonal Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Rezept ausstellen. Letzteres wird ebenfalls elektronisch und soll das rosafarbene Papierrezept ablösen.

Lesen Sie mehr: Arztgespräche richtig führen

Die Vorteile der Videosprechstunde liegen auf der Hand: weite Anfahrtswege, volle Wartezimmer oder lange Wartezeiten fallen weg. Auch chronisch Kranke, Pflegebedürftige und nicht-mobile Menschen können intensiver betreut werden. Allerdings sind nicht alle medizinischen Leistungen aus der Ferne möglich, etwa Blutabnahme, EKG und Ultraschall. Und nicht jede Praxis bietet diesen Service an. Daher ist es ratsam, direkt bei der Praxis nachzufragen, ob sie Sprechstunden auch online abhält.

Mit der App TK-Doc können Versicherte jederzeit mit den Medizinerinnen und Medizinern des TK-Ärzte-Zentrums persönlich sprechen, sich zu allen medizinischen Fragen fachkundigen Rat holen oder sogar über ein weiteres Angebot, die TK-Online-Sprechstunde, behandeln lassen.

Merke!
Die Videosprechstunde ermöglicht den Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt über das Internet. Das spart weite Anfahrtswege, volle Wartezimmer oder lange Wartezeiten.

Wissen zum Mitnehmen

In Form von Technologien und Anwendungen modernisiert digitale Gesundheit zunehmend das Gesundheitswesen und verspricht viele Vorteile: Weniger Papierkram, verbesserte Versorgung und gesparte Zeit sind nur ein paar Beispiele. Schon jetzt können Sie davon profitieren. So bieten immer mehr Praxen Videosprechstunden an. Hier können Sie sich wie gewohnt mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Symptome unterhalten, Befunde durchgehen, sich eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen oder ein Rezept verordnen lassen. 

Die AU wird wiederum schrittweise durch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, abgelöst. Seit Januar 2022 müssen Sie keinen Durchschlag an Ihre Krankenkasse weiterleiten und im Sommer entfällt der Durchschlag für Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Auch das Rezept ist seit 2022 elektronisch und kann auf dem Smartphone oder per Ausdruck bei jeder Apotheke eingelöst werden.

Eine weitere wichtige Neuerung ist die elektronische Patientenakte, die alle gesetzlich Versicherte seit Januar 2021 bei ihrer Krankenkasse anfordern können; für Privatversicherte soll die ePA voraussichtlich 2022 folgen. Mit einer App für Smartphone und Tablet können Sie selbst Informationen zur Gesundheit ablegen und Dokumente von ihren Ärzt:innen einstellen lassen.


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