Gastronomie: Mineralwasser immer geschlossen servieren
In Restaurants, Cafés und Bars muss der Gast sein bestelltes Mineralwasser immer in einer geschlossenen Flasche serviert bekommen. Andernfalls ist es das gute Recht des Gastes sein Getränk zurückgehen zu lassen.
Flasche muss geschlossen sein
Wird das georderte Mineralwasser des Gastes diesem in einem Glas serviert, könnte sich der Gast getäuscht fühlen und das Wasserglas zurückgehen lassen. Darauf weist nun die Informationszentrale Deutsches Mineralwassers hin.
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) schreibt demnach vor, dass das Mineralwasser immer in einer verschlossenen Flasche serviert werden muss. Damit garantieren die deutschen Mineralbrunnen die Sicherheit, Qualität sowie die unverfälschte Natürlichkeit des Mineralwassers von der Quelle bis zum Gast. In diesem Punkt unterscheidet sich das Naturprodukt von anderen Wasserangeboten wie Leitungs- oder Tafelwasser.
Recht des Gastes
Da es sich bei Mineralwasser um ein Naturprodukt handelt, ist es gesetzlich geschützt. So muss das Wasser direkt am Quellort in die für sie vorgesehenen Flaschen abgefüllt werden und auch in dieser Form beim Verbraucher ankommen. Der Kellner darf das bestellte Mineralwasser somit erst am Tisch des Gastes öffnen und einschenken.