Der große Impf-Check
Wissen Sie eigentlich, ob Sie über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und ob Ihr Impfausweis aktuell ist? Wir sagen Ihnen, welche Impfungen von Jung bis Alt nötig sind. Denn Impfungen zählen zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Infektionskrankheiten.
Inhaltsverzeichnis
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Impf-Kategorien
- Unterscheidung der Kategorien
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Kinder, Jugendliche, Erwachsene & Schwangere
- Impfungen bei Kindern & Jugendlichen
- Impfungen bei Erwachsenen
- Impfungen für Schwangere
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Impfausweis
- Abkürzungen im Impfausweis deuten
- Impfpass verloren – was nun?
Generell gibt es in Deutschland keine Impfpflicht mehr. Allerdings ist es die Aufgabe des Arztes, für einen ausreichenden Impfschutz seiner Patienten zu sorgen, indem er aufklärt und informiert. Denn viele Menschen sind bereit sich impfen zu lassen, vergessen es aber schlichtweg.
Einige haben auch Angst vor Nebenwirkungen und viele Eltern glauben, dass das „Durchmachen“ von Kinderkrankheiten dazugehört und notwendig sei. Dabei können viele Infektionskrankheiten schwerwiegende Folgen haben. Beispielsweise ist bei einer von 1.000 Masernerkrankungen mit einer Hirnentzündung zu rechnen. Und auf 10.000 bis 20.000 Masernerkrankungen kommt ein Todesfall. Auch Spätfolgen einer Infektion können nicht ausgeschlossen werden. Schauen wir in die Zukunft, so werden Impfungen auch erst einmal nicht an Bedeutung verlieren. Denn in den letzten 30 Jahren sind weltweit mindestens 30 neue Erreger beziehungsweise Infektionskrankheiten entdeckt worden.
Welche Impfungen empfohlen werden, wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) jährlich neu festgelegt.
Impf-Kategorien
Um einen Impfschutz aufzubauen, erfolgt zunächst eine Grundimmunisierung. Diese geschieht meist schon im Kindesalter. Im Laufe des Lebens muss dieser Schutz durch Auffrischungsimpfungen verlängert werden. Sollte im Kindesalter keine Grundimmunisierung erfolgt sein, so ist es möglich, diese später noch nachzuholen. Andere Gründe für weitere Impfungen sind zum Beispiel spezielle Lebensgewohnheiten oder auch der Beruf.
Es erfolgt eine Unterscheidung von Impfungen in folgende Kategorien
- Standardimpfungen: Wie gegen Tetanus und Diphtherie, werden für alle Personen der jeweiligen Alters- oder Bevölkerungsgruppe empfohlen
- Auffrischungsimpfungen: Diese dienen zur Aufrechterhaltung des vollständigen Schutzes, zum Beispiel gegen Tetanus bei Kindern nach dem fünften Lebensjahr, bei Erwachsenen alle zehn Jahre
- Indikationsimpfungen: Werden meist Personen mit einem individuell erhöhten Risiko für bestimmte Infektionen empfohlen, zum Beispiel für chronisch Kranke
- Impfungen aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos: Diese Impfungen sind besonders für medizinisches Personal relevant
- Reiseimpfungen: Bei Fernreisen in bestimmte Länder mit einem erhöhten Risiko für Infektionskrankheiten können spezielle Reiseimpfungen sinnvoll sein
- Postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfung: Diese Impfungen werden bei akut bestehendem Infektionsrisiko empfohlen, zum Beispiel Tetanusimpfung nach einer Verletzung oder Tollwutimpfung nach einem Tierbiss, bei der Erkrankung eines Angehörigen oder Epidemien
Kinder, Jugendliche, Erwachsene & Schwangere
Impfungen bei Kindern & Jugendlichen
Alter | Impfungen |
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Im 1. Lebensjahr | Grundimmunisierung gegen Rotavirus, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hib, Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Mumps, Masern, Röteln und Varizellen |
Ab dem 2. Lebensjahr | Impfung gegen Meningokokken (nicht gleichzeitig mit Pneumokokken, Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen), Grund- bzw. Erstimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie, zweite Mumps-, Masern- und Rötelnimpfung. |
Zwischen 5.–6. Lebensjahr | Auffrischung Tetanus, Diphtherie, Pertussis |
Zwischen 9.–17. Lebensjahr | Auffrischung(en) Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio; spätestens jetzt Grundimmunisierung Hepatitis B |
Mädchen zwischen 13.–18. Lebensjahr | Grundimmunisierung in drei Dosen gegen humane Papillomaviren |
Impfungen bei Erwachsenen
Alter | Impfungen |
---|---|
Ab dem 18. Lebensjahr |
Auffrischung Tetanus und Diphtherie (jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung) |
Ab 60. Lebensjahr | ggf. jährlich Impfung gegen Influenza (mit dem jährlich von der WHO empfohlenen Impfstoff), Pneumokokken im Abstand von sechs Jahren |
Weiterführende Infotmationen zu den Krankheiten und jeweiligen Impfungen finden Sie auf tk.de
Impfungen für Schwangere
Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend notwendige Impfungen durchgeführt werden. Impfungen mit Totimpfstoffen – wie etwa gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Influenza (Grippe) sowie Hepatitis A und B – sind während einer Schwangerschaft erlaubt. Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie zum Beispiel gegen Röteln oder Windpocken sollten in der Schwangerschaft und auch drei Monate vor dieser nicht durchgeführt werden. Frauen mit Kinderwunsch wird empfohlen, vor einer geplanten Schwangerschaft zu klären, ob sie eine Röteln- und Windpocken-Immunität besitzen.
Impfausweis
Im Impfausweis wird jede Impfung dokumentiert. Demzufolge können Sie mit diesem auch überprüfen, gegen welche Krankheiten Sie geimpft sind und welcher Impfschutz Ihnen fehlt. Der gelbe, international anerkannte Impfpass wurde nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation erstellt. Ältere Menschen haben möglicherweise noch die weißen Faltimpfausweise. Da es sich um ein internationales Dokument handelt, sind alle Informationen in Deutsch, Englisch und Französisch enthalten. Den Impfpass bekommt man in der Regel beim Arzt.
Abkürzungen im Impfausweis deuten
Im Impfpass finden Sie meist nur die Abkürzungen für die jeweiligen Krankheiten. Wir haben diese daher für Sie aufgelistet.
Abkürzung | Erkrankung |
---|---|
aP | Pertussis (Keuchhusten) |
D oder d | Diphtherie |
DT oder Td | Diphtherie/Tetanus-Kombinationsimpfstoff |
DTaP oder Tdap | Diphtherie/Tetanus/Pertussis-Kombinationsimpfstoff |
FSME | Frühsommermeningoenzephalitis |
HA | Hepatitis A |
HB |
Hepatitis B |
Hib |
Haemophilus influenzae Typ b |
HPV | Humane Papillomaviren |
IfSG | Infektionsschutzgesetz |
IPV | Inaktivierte Poliomyelitis-Vakzine (Impfstoff gegen Kinderlähmung) |
MMR | Masern/Mumps/Röteln-Kombinationsimpfstoff |
MMR-V |
Masern/Mumps/Röteln/Varizellen-Kombinationsimpfstoff |
PEI |
Paul-Ehrlich-Institut, Bundesamt für Sera und Impfstoffe |
RKI | Robert-Koch-Institut |
STIKO | Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut |
T | Tetanus (Wundstarrkrampf) |
Tbc | Tuberkulose |
WHO |
Weltgesundheitsorganisation |
Impfpass verloren – was nun?
Hand aufs Herz: Wissen Sie, wo Ihr Impfpass ist? Um ihn schnell zur Hand zu haben, bewahren Sie den Pass am besten bei wichtigen Dokumenten wie Reisepass, Geburtsurkunde und Co. auf. Wer seinen Impfpass immer gut und schnell auffindbar verstaut, erspart sich und seinem behandelnden Arzt viele Umstände. Denn Sie bekommen zwar bei Verlust Ihres Impfpasses vom Arzt kostenlos einen neuen Blanko-Pass ausgehändigt, doch die bereits vollzogenen Impfungen müssen darin nachgetragen werden. Diesen Nachtrag darf nur der Arzt vornehmen, der auch die Impfung durchgeführt hat. Hat man eine Bescheinigung über die Impfung bekommen, zum Beispiel, weil man sein Heft bei einer Krankenhausbehandlung nicht dabei hatte, kann auch das zuständige Gesundheitsamt die erfolgten Impfungen nachtragen.
Lässt sich nach einem Arztwechsel nicht nachvollziehen, welche Impfungen Sie wann bekommen haben, so empfiehlt die STIKO, alle nötigen Impfungen neu durchzuführen. "Überimpfen" kann man sich übrigens nicht – gesundheitliche Schäden sind nicht zu befürchten, wenn eine Impfung zweimal durchgeführt wird.
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