Alkohol in Lebensmitteln: Tipps für Eltern
Schmorbraten in Rotweinsauce als Sonntagsessen, Schwarzwälder Kirschtorte zum Nachmittagskaffee und Mozartkugeln als Nascherei – das mag alles lecker sein, für Kinder sind diese und andere Gerichte, die Alkohol enthalten, aber komplett ungeeignet. Wir nennen die Risiken und geben Tipps, wie Eltern Alkohol in Lebensmitteln enttarnen und meiden können.
Zu Silvester oder Karneval mal am Sektglas nippen, das war früher in vielen Familien ganz normal für den Nachwuchs. Heute wissen die meisten Mütter und Väter, dass das schädlich ist. Weniger bekannt ist allerdings noch immer vielen, dass auch Alkohol in Lebensmitteln schon in kleinen Mengen Gift für Kinder ist. Je kleiner das Kind, desto höher das Risiko: Schon Minimengen von Alkohol im Essen können schweren Schaden anrichten.
Alkohol in Lebensmitteln: Warum er für Kinder so gefährlich ist
Für viele Erwachsene ist eine Sauce erst raffiniert, wenn sie mit Wein verfeinert wurde – Kinder finden den Geschmack hingegen „komisch“ bis eklig. Ihr natürlicher, gesunder Instinkt gibt sozusagen ein Warnsignal – und das aus gutem Grund: Das Gehirn von Kindern ist noch in der Entwicklung und reagiert bereits auf winzige Mengen Alkohol mit Vergiftungssymptomen wie Gleichgewichtsstörungen, Übelkeit und Schwindelgefühlen. Auch ihre Leber ist noch nicht in der Lage, Alkohol zu entschärfen und abzubauen – mit unter Umständen fatalen Folgen: Schon 3 g Alkohol pro kg Körpergewicht könne zu einer tödlichen Atemlähmung führen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) in Hamm warnt Eltern: „Schon bei 0,5 Promille Alkohol im Blut kann ein kleineres Kind bewusstlos werden, und zwar ohne zuvor die für Alkohol typische euphorische Anfangsphase zu erleben.“ Doch es drohen nicht nur Gefahren für Leib und Leben – auch das Risiko, Kinder früh auf den Geschmack an Alkohol zu gewöhnen und damit den Weg zu einer späteren Alkoholabhängigkeit zu ebnen sollten Eltern nicht unterschätzen. Schon jetzt gelten nach Schätzungen der DHS etwa 160.000 Kinder und Jugendliche als alkoholgefährdet oder sogar abhängig.
Alkohol im Essen: Verkocht er beim Garen oder nicht?
Wer selbst kocht, steht auf der sicheren Seite – lassen Sie Alkohol grundsätzlich konsequent aus dem Spiel, wenn Kinder mitessen. Das Argument vieler, die auf den Wein in der Sauce nicht verzichten mögen, lautet zwar: Alkohol verkocht doch! Das stimmt leider nicht, wie Tests gezeigt haben. Forscher der Universität in Idaho (USA) konnten nachweisen: Ein Rest der Promille bleibt immer. Abhängig von der Garzeit enthalten fertige Gerichte noch bis zu 85 % des ursprünglich zugesetzten Alkoholgehalts! Und selbst beim Rinderbraten mit Wein, der zweieinhalb Stunden im Ofen geschmort hat, bleiben immerhin 6 % übrig. Wenn Sie mit dem Nachwuchs essen gehen, sollte klar sein: Die volle Dosis Alkohol steckt in jedem Fall in ungegarten Desserts wie Tiramisu, Zabaione und häufig auch in Mousse au chocolat. Tabu sind außerdem Torten wie Schwarzwälder Kirsch oder Eierlikörtorte, aber auch sogenannte Malaga-Eiscreme, für die man Rosinen in Alkohol einlegt, und viele gefüllte Cremeschnitten. Fragen Sie im Zweifelsfall genau nach, bevor Sie bestellen!
Alkohol in Lebensmitteln: So enttarnen Sie ihn
Relativ schwierig wird es, wenn Sie Fertiggerichte kaufen. In vielen Desserts aus der Kühltruhe steckt ebenso Hochprozentiges wie in zahlreichen Süßigkeiten, manchen Suppen und Saucen oder anderen Produkten. Hier hilft nur genaues Checken der Zutatenliste: Finden Sie darin die Begriffe Ethylalkohol, Äthylalkohol, Ethanol, Äthanol oder Alkohol, sind die Produkte für Kids nicht kompatibel!
Als besonders problematisch sehen Experten den häufigen Zusatz von Alkohol speziell in Süßigkeiten, die bei Kindern bekanntlich beliebt sind. Hier sollten Eltern besonders kritisch sein. Bestimmte Naschereien enthalten fast immer Alkohol.
Nur mit Vorsicht bzw. gar nicht zu genießen für Kinder und Jugendliche sind darum:
- Trüffelpralinen
- Likörpralinen
- Cognacbohnen
- Trauben-Nuss-Schokolade
- Viele kuchenartige Snacks (auf die Zutatenliste achten!)
- Gefüllte Schokoladenprodukte, auch und gerade Ostereier etc. (auf die Zutatenliste achten!)
- Marzipan und Mozartkugeln
- Baumkuchenkonfekt
- Weingummi
- Manche Marmeladen/Konfitüren (auf die Zutatenliste achten!)
Aber Achtung: Alkohol muss nur auf der Zutatenliste genannt sein, wenn er als Zutat oder zur Konservierung eingesetzt wurde. Spielt er nur als Lösungsmittel für Aromen und Fruchtauszüge eine Rolle, muss er nicht deklariert werden! Wer unsicher ist, macht darum am besten die Schnupperprobe: Direkt nach dem Öffnen riecht man bei fertig gekauften und abgepackten Lebensmitteln zugesetzten Alkohol am deutlichsten. (koe)
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