Gesundheitlich unbedenklich

Treibgas macht Sahne steif und Frischkäse cremig

Von EAT SMARTER
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Es geht auch ohne Treibgas: Man kann Sahne auch manuell cremig schlagen. © Tsuboya - Fotolia.com
Es geht auch ohne Treibgas: Man kann Sahne auch manuell cremig schlagen. © Tsuboya - Fotolia.com

Dank Treibgas reicht ein Knopfdruck, um fertige Schlagsahne aus der Dose zu zaubern. Die Lebensmittelindustrie nutzt sie z.B. auch für Frischkäse und Eischnee.

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Wenn Sie Schlagsahne für den Pflaumenkuchen benötigen, werden Sie vermutlich eine Rührmaschine bzw. einen Handmixer zur Hand nehmen und die gut gekühlte Sahne in einer Rührschüssel solange schlagen, bis sie die richtige Konsistenz hat. Oder aber Sie greifen zur praktischen Sprühdose, in der ein Treibgas Ihnen die Arbeit abnimmt.

Mehr Volumen dank Treibgasen

Um Schlagsahne im industriellen Maßstab herzustellen, ist die Rührmethode kaum geeignet. Schneller und einfacher geht’s mit dem Treibgas Distickstoffmonoxid (E 942), besser bekannt unter dem Namen Lachgas. Der Vorgang ist prinzipiell der gleiche wie bei der Sahne-Sprühdose aus dem Supermarkt: Sahne und Treibgas befinden sich unter Druck in einem Behältnis. Auf Knopfdruck strömen Sahne und Gas aus. Da sich das Gas unter dem geringeren Luftdruck außerhalb der Dose ausdehnt, schäumt es die Sahne dabei auf.

Auch als Packgas geeignet

Die 8 zugelassenen Treibgase (Butan – E 943 a, Distickstoffmonoxid – E 942, Isobutan – E 943 b, Kohlendioxid – E 290, Propan – E 944, Sauerstoff – E 948, Stickstoff – E 941, Wasserstoff – E 949) dienen jedoch nicht nur zum Aufschlagen von Sahne. Mit ihrer Hilfe verleiht die Lebensmittelindustrie auch pastös-cremigen Lebensmitteln wie Frischkäse oder Eiscreme mehr Volumen bei softer Konsistenz. Butan, Distickstoffmonoxid, Isobutan und Propan sind ausschließlich als Treibgas zugelassen. Sauerstoff, Wasserstoff und Stickstoff dienen zudem auch als Packgas, Kohlendioxid zusätzlich als Säuerungsmittel.

Nur bei Missbrauch gefährlich

Da die Gase keine chemischen Reaktionen mit den Lebensmitteln eingehen, muss ihre Verwendung als Treibgas nicht auf der Verpackung ausgewiesen werden. Das gilt allerdings nicht, wenn das Gas in einem Behältnis an den Endverbraucher mit abgegeben wird, z.B. bei einer Sprühsahne. Dann muss auf der Dose der Vermerk „Treibgas“ gefolgt von Namen oder E-Nummer des Treibgases erfolgen. Sämtliche Treibgase sind eigentlich gesundheitlich unbedenklich. Es kommt jedoch vor, dass Treibgase als Rauschmittel missbraucht werden. Bei Propan, Butan und Isobutan kommt es beim Einatmen größerer Mengen zu Betäubungszuständen, beim Einatmen von Distickstoffmonoxid (Lachgas) zu Rauschzuständen und Halluzinationen.

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