Organspende kann Leben retten
Bis zu 7 Menschenleben können mit den Organen von nur einem Spender gerettet werden. Derzeit warten etwa 16 000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Doch sich mit dem Thema auseinander zu beschäftigen bedeutet auch immer sich mit dem eigenen Tod und der Endlichkeit des Lebens auseinander zusetzen.
Inhaltsverzeichnis
- Der Organspendeausweis
- Organspende: Spenderorgane
- Organspende: Altersbegrenzung
- Organspende: Religiöse Vorbehalte
- Organspende: Voraussetzung
- Organspende: Die Entnahme
- Organspende: Lebensspende
- Organspende: Transplantationshotline
Der Organspendeausweis
Die Entscheidung, ob und welche Organe man spenden möchte, kann in Deutschland jeder selbst treffen. Diese Entscheidung kann durch einen Organspendeausweis dokumentiert werden. Das Dokument nimmt so, im Falle des Falles, Angehörigen ggf. die schwierige Entscheidung ab. Doch wer so einen Ausweis bei sich trägt, der ist nicht automatisch Organspender. Auf dem Ausweis kann auch vermerkt werden, wenn man einer Organspende im Falle des Todes nicht zustimmt. Wer einer Organspende zustimmt, der kreuzt diese auf dem Ausweis an. Eine Einschränkung, welche Organe gespendet werden sollen, ist ebenfalls möglich. So können z. B. Herz oder Niere ausgeschlossen werden. Wer die Entscheidung nicht selbst tragen möchte, der kann eine andere Person auf dem Ausweis benennen diese Entscheidung zu fällen, z. B. Ehepartner oder Eltern. Aber sprechen Sie auch schon im Vorfeld, mit Angehörigen über das Thema Organspende und teilen Sie Ihre Entscheidung mit.
Der Organspendeausweis steht auf vielen Seiten zum kostenlosen Download bereit. Hier können Sie den Organspendeausweis downloaden. Viele Krankenkassen verschicken die Ausweise auch kostenlos.
Der ausgefüllte Ausweis sollte zusammen mit dem Personalausweis immer bei sich getragen werden, damit er im Notfall schnell gefunden wird. Während bei einer Knochenmarkspende eine Registrierung der Spender erfolgt, findet dies bei einer Organspende nicht statt. Der Ausweis ist somit der einzige Nachweis über Zustimmung oder Ablehnung.
Organspende: Spenderorgane
Folgende Organe können gespendet werden:
- Herz
- Leber
- Lunge
- Niere(n)
- Bauchspeicheldrüse
- Darm
- Haut (Teile)
- Hornhaut
- Herzklappen
- Knochen-, Knorpel- und Sehnengewebe
- Teile der Blutgefäße
Organspende: Altersbegrenzung
Für eine Organspende gibt es keine Altersbegrenzung. Weltweit warten Menschen jeden Alters, vom Säugling bis zu Menschen im hohen Alter, auf Organspenden. Somit kann auch jeder Mensch seine Organe nach dem Hirntod spenden. Jugendliche unter 18 Jahren können ab dem 16. Lebensjahr ihre Zustimmung zur Organspende erklären und bereits ab dem 14. Lebensjahr ihren Widerspruch. Die Einwilligung der Eltern ist in diesem Fall nicht notwendig.
Organspende: Religiöse Vorbehalte
Für strenggläubige Menschen lässt sich eine Organspende womöglich nicht mit dem Glauben vereinbaren. Allerdings ist es so, dass sowohl die katholische als auch die evangelische Kirche und auch der Zentralrat der Muslime Organspende befürworten.
Für sie gilt diese als Akt der Nächstenliebe und der Solidarität. Bei gläubigen Juden verhält es sich etwas anders. Denn die jüdische Gesetzesauslegung erkennt einen Hirntod nicht als Lebensende an. Somit sind Organentnahmen erst erlaubt, wenn das Herz nicht mehr schlägt. Dann ist z. B. eine Übertragung der Augenhornhaut möglich.
Organspende: Voraussetzung
Als Voraussetzung für eine Organspende gilt ein vollständiger und irreversibler Hirntod. Dieser muss unabhängig von zwei Ärzten im Abstand von mindestens 12 Stunden festgestellt werden. Wenn der Hirntod festgestellt wurde und eine Zustimmung des Patienten und/oder der Angehörigen vorliegt, werden der „Deutschen Stiftung Organtransplantation“ die Informationen vermittelt. Die Organisation kümmert sich dann um die Koordinierung weiterer Untersuchungen. Außerdem werden die Daten des Spenders an „Eurotransplant“ weitergegeben, damit ein geeigneter Empfänger gefunden werden kann. Die Organe werden nach den Richtlinien der Bundesärztekammer verteilt und nach Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Wartezeit vergeben.
Eine Organspende ist ausgeschlossen, wenn der Patient akut an Krebs erkrankt war. Auch bei Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose ist eine Spende ausgeschlossen. Ein Gesundheitscheck ist zu Lebzeiten allerdings nicht notwendig. Denn nach dem Hirntod, wenn eine Organspende wirklich ansteht, prüfen die Ärzte die medizinische Möglichkeit der Spende.
Organspende: Die Entnahme
Die Entnahme der Organe wird mit der gleichen Sorgfalt durchgeführt, wie jede andere OP auch. Die Versorgung der Operationsschnitte erfolgt so, dass der Tote danach noch würdig aufgebahrt werden kann und Angehörige sich verabschieden können. Dazu sind die Ärzte gesetzlich verpflichtet.
Organspende: Lebensspende
Eine sogenannte Lebendspende ist nur zwischen Verwandten 1. und 2. Grades, also Eltern und Geschwistern sowie Ehe- und eingetragenen Lebenspartnern, möglich. In Deutschland kann als Lebendspende eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet werden.
Organspende: Transplantationshotline
Für Betroffene, die auf ein Spenderorgan warten oder bereits erhalten haben, ist diese Situation immer auch mit Ängsten, Sorgen und Fragen verbunden. Besonders an diese Menschen und deren Angehörige richtet sich die Transplantationshotline der Techniker Krankenkasse. Dort geben besonders geschulte Ärzte in persönlichen Gesprächen Auskunft 040 / 8550 60 60 40 .
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