"lebensmittelwarnung.de"
Neues Internetportal warnt vor gefährlichen Lebensmitteln
Von EAT SMARTER
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Schimmel in der Knackwurst, Salmonellen in der Salami: Immer wieder gelangen gesundheitsgefährdende Lebensmittel in den Handel, die man eigentlich nicht mehr essen sollte, von denen man aber nur am Rande etwas erfährt. Damit Verbraucher künftig besser über Warnungen und Rückrufaktionen informiert werden, startet das Verbraucherschutzministerium nun das Portal "lebensmittelwarnung.de".
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) schafft eine neue Sammelstelle für Lebensmittelwarnungen: Auf dem Portal "lebensmittelwarnung.de" können sich Verbraucher seit vergangener Woche über aktuelle Warnungen oder Rückrufaktionen informieren. Künftig sind so alle Meldungen auf einem Portal aufgeführt. Wer möchte, kann die Warnungen auch über Twitter verfolgen.
Eine Sammelstelle für gefährliche Lebensmittel
Auf dem neuen Portal erscheinen nun Produkte, die nach Einschätzung der zuständigen Kontrollbehörden gesundheitsgefährdend sind. Das können Lebensmittel sein, die etwa durch Pilze oder Salmonellen befallen sind. Daneben werden auch Waren auf dem Portal auftauchen, die "geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen". Was damit gemeint ist, erklärt Andreas Tief, Sprecher des BVL auf Nachfrage von EAT SMARTER: "Damit meinen wir Produkte, bei denen zum Beispiel nicht alle Zutaten aufgeführt sind, die Allergien auslösen können." Denn von diesen Produkten könnte eine Gesundheitsgefährdung ausgehen, etwa wenn Allergiker sie unbewusst kaufen. Lebensmittelwarnung nur bei begründetem Verdacht
Erst wenn ein hinreichender Verdacht auf ein Risiko besteht, darf vor einem Lebensmittel gewarnt werden. So regelt es das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Zuständig für diese Warnungen sind die entsprechenden Lebensmittelkontrollbehörden in den einzelnen Bundesländern. Bislang veröffentlichte jedes Bundesland die Warnungen für sich, eine zentrale Sammelstelle hat es so noch nicht gegeben. Zentrale Sammelstelle für alle Warnungen
Dies soll sich nun durch das neue Portal ändern. Die Seite ist sehr einfach und sehr übersichtlich gestaltet. Neben dem Produkt, dem Hersteller, dem Grund der Warnung (mit Chargennummer) sind die warnenden Bundesländer aufgeführt. Auf dem Portal wird derzeit vor zehn Produkten gewarnt, der Zeitraum geht bis September 2011 zurück. (wil)
Auf dem neuen Portal erscheinen nun Produkte, die nach Einschätzung der zuständigen Kontrollbehörden gesundheitsgefährdend sind. Das können Lebensmittel sein, die etwa durch Pilze oder Salmonellen befallen sind. Daneben werden auch Waren auf dem Portal auftauchen, die "geeignet sind, den Verbraucher zu täuschen". Was damit gemeint ist, erklärt Andreas Tief, Sprecher des BVL auf Nachfrage von EAT SMARTER: "Damit meinen wir Produkte, bei denen zum Beispiel nicht alle Zutaten aufgeführt sind, die Allergien auslösen können." Denn von diesen Produkten könnte eine Gesundheitsgefährdung ausgehen, etwa wenn Allergiker sie unbewusst kaufen. Lebensmittelwarnung nur bei begründetem Verdacht
Erst wenn ein hinreichender Verdacht auf ein Risiko besteht, darf vor einem Lebensmittel gewarnt werden. So regelt es das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch. Zuständig für diese Warnungen sind die entsprechenden Lebensmittelkontrollbehörden in den einzelnen Bundesländern. Bislang veröffentlichte jedes Bundesland die Warnungen für sich, eine zentrale Sammelstelle hat es so noch nicht gegeben. Zentrale Sammelstelle für alle Warnungen
Dies soll sich nun durch das neue Portal ändern. Die Seite ist sehr einfach und sehr übersichtlich gestaltet. Neben dem Produkt, dem Hersteller, dem Grund der Warnung (mit Chargennummer) sind die warnenden Bundesländer aufgeführt. Auf dem Portal wird derzeit vor zehn Produkten gewarnt, der Zeitraum geht bis September 2011 zurück. (wil)
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