Die Getränkeprüferin

Lebensmittelrecht: Was bei Verstößen passiert

Von Nicole Oschwald
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Frau nimmt Tomate unter die Lupe

Wer dabei erwischt wird, mit dem Auto oder Fahrrad bei Rot über die Ampel zu fahren, dem droht ein Bußgeld. Vergleichbar geht es Unternehmern, die das Lebensmittelrecht missachten. Egal, ob Getränkehersteller, Händler oder Gastronom: Sie alle müssen sich an bestimmte Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit, Betriebshygiene oder Kennzeichnung halten. Tun sie das nicht und werden die amtliche Lebensmittelüberwachung, ein Mitbewerber oder Verbraucher darauf aufmerksam, kann das unangenehme Folgen haben.

share Teilen
print
bookmark_border URL kopieren

Lebensmittelüberwachung

Überfüllte Mülleimer in der Restaurantküche, nicht kenntlich gemachte Zusatzstoffe auf der Speisekarte oder falsche Versprechungen zum Gesundheitswert probiotischer Milchgetränke – all diese Beispiele verstoßen gegen das Lebensmittelrecht. Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, solche Missstände abzustellen.

Sie kontrolliert alle Unternehmer der Branche nach einem gesetzlich dokumentierten Plan, wird aber auch auf Grundlage von Beschwerden aktiv. Die Art des lebensmittelrechtlichen Verstoßes entscheidet darüber, was die Behörde tun darf oder muss.

Kennzeichnungsmangel

Geringfügige Kennzeichnungsmängel etwa, wenn beispielsweise der Kaloriengehalt einer Limonade falsch auf dem Etikett steht, gelten als Ordnungswidrigkeit. Die Folge ist dann ein Bußgeldbescheid, gegen den der betroffene Unternehmer Einspruch erheben kann. In diesem Fall käme die Sache vor Gericht, was – je nach Ausgang des Verfahrens – nur noch kostspieliger und vor allem langwierig ist.

Gesundheitsgefährdung

Beanstandet die Behörde ein Lebensmittel als gesundheitsschädlich, etwa weil sich in einem Bier Reste einer ätzenden Reinigungslauge befinden, kann es sich – je nachdem wie der Einzelfall liegt – um eine Straftat handeln. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, muss die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden und ermitteln. Sie entscheidet dann, ob und gegebenenfalls gegen wen ein Strafverfahren eröffnet wird. Die Folge können Geldstrafen, Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren sein.

In der Praxis allerdings arbeiten Behörden und Unternehmer oft auch sozusagen Hand in Hand: Im Falle des besagten gesundheitsschädlichen Bieres zum Beispiel liegt es für den Hersteller – auch im eigenen Interesse – am nächsten, eine Rückrufaktion einzuleiten, um alle betroffenen Biere möglichst schnell vom Markt zu holen. Zumal: Auch die Behörden sind in Fällen drohender Gesundheitsgefahren dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren. Öffentlich wird die Sache also ohnehin. Da ist es ohne Frage besser, wenn der Unternehmer selbst aktiv wird.

Lebensmittelwarnungen online

Supermarkt

Auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de sind aktuelle Warnungen über potentiell gesundheitsschädliche Lebensmittel und Getränke gelistet. Betrieben wird das Portal von den Bundesländern und dem Bund, viele der dort aufgeführten Warnungen werden allerdings von den Unternehmern selbst initiiert.

Von den klassischen Fallbeispielen wie drohenden Gesundheitsgefahren, täuschenden Gesundheitsinformationen oder falschen Nährwertangaben abgesehen: Längst nicht alles, was – streng genommen – gegen das Lebensmittelrecht verstößt, gibt der Überwachung sofort Anlass ein behördliches Verfahren anzuschieben:

Zeigt sich etwa bei einer Betriebskontrolle, dass der Papierspender leer ist, der Mülleimer voll oder die Putzlappen längst einmal ausgetauscht werden müssten, wird der Betreiber bei solch kleineren Mängeln in der Regel erst einmal darauf hingewiesen, dass das so nicht geht und so nicht bleiben darf.

Solche Vorfälle werden auch schriftlich aufgenommen, ein verwaltungsrechtlicher Akt ist das aber noch nicht. Im Grunde sind diese Hinweise so eine Art Beratung. Denn die Lebensmittelkontrolle darf Lebensmittelunternehmer auch belehren und ermahnen. Wiederholte, auch kleinere Verstöße können dann allerdings Folgen haben.


Über die Autorin dieses Beitrags

Nicole Oschwald ist staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Leiterin der Kundenbetreuung am Freiburger Standort von SGS Institut Fresenius. Das dortige Labor ist Kompetenzzentrum für die Analyse von alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken, Fleisch- und Wurstwaren und Tierarzneimittelrückständen. Eine weitere Spezialität des Standorts ist die Aromaanalyse, die für die Getränke- und Lebensmittelindustrie eine große Rolle spielt. Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.

Schreiben Sie einen Kommentar