Die Getränkeprüferin

Glühwein auf dem Prüfstand

Von Nicole Oschwald
Aktualisiert am 27. Dez. 2018
Glühwein

Im Winter steht Glühwein hoch im Kurs. Für 66 Prozent der Deutschen darf ein Becher des Heißgetränks auf dem Weihnachtsmarkt nicht fehlen. Doch auch weit ab der kleinen Buden und Karussells haben Punsch und Co. Hauptsaison: im Lebensmittellabor. Besonders bei Glühweinen mit immer neuen Rezepturen und Aromen bekommen wir als Getränkeprüfer in der Vorweihnachtszeit Einiges zu tun.

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Bei Glühweinen und Fruchtglühweinen gibt es viel zu kontrollieren. Die Lebensmittelüberwachungen der Bundesländer geben mehrseitige Merkblätter zum offenen Ausschank der alkoholhaltigen Heißgetränke heraus. Alle Jahre wieder besuchen zudem Lebensmittelkontrolleure die Weihnachtsmärkte der Republik.

Und auch den Fertig-Glühwein aus dem Supermarkt nehmen sie unter die Lupe. Neben der Kennzeichnung prüfen sie zum Beispiel Geruch, Geschmack und die Inhaltsstoffe. So muss etwa ein Produkt wie „Glühwein“ einigen Vorgaben entsprechen.

Welcher Wein darf „glühen“?

Ein Glühwein ist ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk. Es darf ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein hergestellt werden. Gewürzt wird es hauptsächlich mit Zimt und Gewürznelken. Eine Mischung von Rot- und Weißwein darf nicht als „Glühwein“ deklariert werden, schreibt das Gesetz vor.

Glühwein sollte heiß an Weihnachtsmarktbesucher ausgeschenkt werden. Zu langes Erhitzen jedoch lässt den Alkoholgehalt abnehmen. Der Alkoholgehalt eines Glühweins muss zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent liegen. Der Zusatz von Wasser und Alkohol ist nicht zulässig.

Glühwein mit Schuss gibt es nicht

Glühwein

Werden dem Glühwein Spirituosen wie Rum oder Wodka zugesetzt, ist er offiziell kein „Wein“ mehr. Aus diesem Grund kann ein Stand auf dem Weihnachtsmarkt keinen „Glühwein mit Schuss“ verkaufen. Richtig wäre die Bezeichnung „Glühpunsch mit Rum“.

In den vergangenen Jahren hat Fruchtglühwein an Bedeutung gewonnen. Für den Verbraucher muss klar erkennbar sein, dass dieses Getränk zu 100 Prozent aus Fruchtwein hergestellt worden ist. Das gelingt zum Beispiel durch einen Hinweis wie „Holunderglühwein“ oder „Fruchtglühwein aus Apfelwein“.

Neue Fruchtglühwein-Rezepturen mit Aromen wie Vanille, Ingwer oder Chili sollen für mehr Abwechslung im Weihnachtsmarktbecher sorgen. Auch alkoholfreie Varianten auf der Basis von gesüßtem und gewürztem Fruchtsaft kommen als „Punsch“ in den Handel.

Bei der industriellen Produktion solcher Getränke setzt die Qualitätssicherung bereits im Abfüllbetrieb an. Hier sollen zum Beispiel Verschleppungen von Aromen ausgeschlossen werden, wenn etwa aromatisierte Heißgetränke und Wein in den gleichen Anlagen produziert werden.

Die Getränkeprüfer vom SGS Institut Fresenius untersuchen Fruchtglühwein, Punsch & Co. zusätzlich auf bestimmte Schadstoffe. So kann etwa das Schimmelpilzgift Ochratoxin A über verdorbene Trauben in den Glühwein gelangen.

In bestimmten Zimtsorten sind hohe Mengen des Aromastoffs Cumarin enthalten, der bereits in geringer Dosis bei empfindlichen Menschen Leberschäden auslösen kann. All diese Dinge werden vor Verkauf und Ausschank von weihnachtlichen Heißgetränken kontrolliert. Damit Sie Ihren Becher Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt sorgenfrei genießen können.


Über die Autorin dieses Beitrags

Nicole Oschwald ist staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin und Leiterin der Kundenbetreuung am Freiburger Standort von SGS Institut Fresenius. Das dortige Labor ist Kompetenzzentrum für die Analyse von alkoholhaltigen und alkoholfreien Getränken, Fleisch- und Wurstwaren und Tierarzneimittelrückständen. Eine weitere Spezialität des Standorts ist die Aromaanalyse, die für die Getränke- und Lebensmittelindustrie eine große Rolle spielt. Mehr über die Dienstleistungen der SGS erfahren Sie auf www.sgsgroup.de und www.sgs-institut-fresenius.de.

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