Trennmittel halten rieselfähig und verhindern das Verkleben
Auch in der heimischen Küche verwenden wir Trennmittel. Aus der industriellen Produktion von Lebensmitteln sind Trennmittel gar nicht wegzudenken. Gesundheitsschäden sind aber nicht zu erwarten.
Was hält das Kochsalz in der Packung selbst dann noch rieselfähig, wenn sie schon geöffnet ist? Wie kann es sein, dass Weingummi selbst bei höheren Temperaturen nicht verklebt? Wieso lassen sich die einzelnen Scheiben eines abgepackten Hartkäses so viel besser voneinander lösen als frisch geschnittener Käse? In allen Fällen lautet die Antwort: Grund sind die eingesetzten Trennmittel.
Zwischen Backblech und Teig kommt ein Trennmittel
Ohne darüber nachzudenken, setzen wir beim Kochen und Backen selbst immer wieder Trennmittel ein, etwa wenn wir das Backblech einfetten, bevor wir den Teig darauf verteilen oder wenn wir nach dem Abgießen des Spaghettiwassers etwas Öl oder wahlweise Sauce unter die Spaghetti mischen. Ganz klar, wir verhindern damit, dass der Teig allzu sehr am Backblech festklebt oder die Spaghetti zu einem einizgen Teigklumpen zusammempappen. In der Lebensmittelindustrie, wo viele Lebensmittel weite Wege auf Laufbändern und durch zahlreiche Öffungen zurücklegen müssen und schließlich in der Endverbraucherpackung längere Zeit eingeschlossen sind, sind Trennmittel an vielen Stellen unverzichtbar. Manche staubfeine Trennmittel legen sich um die einzelnen Partikel, die nicht verkleben sollen, etwa um Salzkörner. Andere Trennmittel bilden eine wachsartige Schutzschicht um die zu trennenden Teile, wie beispielsweise Carnaubawachs (E 903).
Trennmittel müssen nicht immer ausgezeichnet werden
Werden Trennmittel nur während des Produktionsprozesses eingesetzt und vor dem Verpacken bis auf Spuren wieder entfernt, so muss das Trennmittel auf der Verpackung nicht angegeben werden. Sind Trennmittel hingegen in der Endverbraucherpackung enthalten, so müssen sie mit dem Vermerk „Trennmittel“ und dem Namen oder der E-Nummer angegeben werden – bei Weingummi-Produkten beispielsweise „Trennmittel Bienenwachs“ oder „Trennmittel E 901“.
Keine Gesundheitsschäden zu erwarten
Von den 31 derzeit in Deutschland zugelassenen Trennmitteln können 57 unter Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dabei handelt es sich um Mannit (E 421), Cellulose (E 460), Sojabohnen-Polyose (E 426), Salze der Speisefettsäuren (E 470 a), Magnesiumsalze der Speisefettsäuren (E 470 b), Thermooxidiertes Sojaöl verestert mit Mono- und Diglyceriden von Speisefettsäuren (E 479 b) und Fettsäuren (E 570). Fast alle Trennmittel sind gesundheitlich völlig unbedenklich. Lediglich Manni (E 421) und Erythrit (E 968) können beim verzehr größerer Mengen zu Durchfall, Blähungen und Bauchschmerzen führen.